Der Stichttag für die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist seit langem bekannt – doch wie werden sich Verbraucher ab dem 25. Mai 2018 verhalten? Eine Studie von Pegasystems besagt, dass 26 Prozent der Befragten sehr wahrscheinlich Informationen über den Umgang mit persönlichen Daten verlangen werden.
Name, Adresse, Telefonnummer, Kaufhistorie, Web-Browsing-Aktivität, Echtzeit-Standort – Daten dieser Art speichern und verarbeiten Unternehmen klassischerweise von Konsumenten. Tritt Ende Mai 2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft, sollen europäische Konsumenten über ihre Daten Kontrolle erhalten. Doch werden sie dieses Recht auch nutzen? Dieser Frage ist eine Studie von Pegasystems, Anbieter für BPM- und CRM-Systeme, nachgegangen. Dazu wurden 7.000 Konsumenten in sieben EU-Ländern befragt, darunter 1.188 in Deutschland.
Dabei zeigte sich, dass es durchaus Daten gibt, deren Speicherung für den Verbraucher unproblometatisch ist. Unterschieden wurde in Basisdaten (siehe Grafik) und Marketing-Daten. Bei letzteren zeichnet sich folgendes Bild: Während es 42 Prozent akzeptabel finden, dass die Kaufhistorie beim betreffenden Unternehmen gespeichert wird, nimmt die Zustimmung bei anderen Themen ab: Den Browsing-Verlauf auf der Website des betreffenden Unternehmens (zwölf Prozent), die Verbindung zu Social Media, wie der Twitter-Adresse, oder die Kredit-Historie (jeweils elf Prozent) möchte der Großteil dann doch nicht abgespeichert wissen. Auch die Speicherung von Erkenntnissen aus allgemein zugänglichen persönlichen Daten, der Echtzeit-Lokalisierung sowie öffentlicher Social-Media-Aktivitäten finden nur jeweils sieben Prozent aktzeptabel.
Sollte ein Unternehmen persönliche Daten in einer Weise nutzen, mit der der Verbraucher nicht einverstanden ist, würden 93 Prozent das Recht zur Datenlöschung in Anspruch nehmen. 89 Prozent der Befragten erklärten zudem, dass sie die Geschäftsverbindung zu einem solchen Unternehmen beenden würden.
47 Prozent der Befragten gaben als Hauptgrund an, die Datenlöschung zu fordern, wenn Daten an andere Unternehmen gegeben oder verkauft würden.
Müssen sich Unternehmen also auf entsprechende DSGVO-Anfragen von Verbrauchern einstellen? 26 Prozent der Befragten halten es für “sehr wahrscheinlich”, 54 Prozent für “wahrscheinlich”, dass sie ab Mai 2018 Rechenschaft zum Umgang mit persönlichen Daten verlangen werden, beziehungsweise dass sie die Nutzung von Daten begrenzen oder die Datenlöschung verlangen wollen.
Harald Esch, Geschäftsführer und Vice President Sales DACH bei Pegasystems, erklärt, dass "etliche der hier von den Konsumenten sehr kritisch betrachteten Verfahren” heutzutage üblich seien “etwa der Browsing-Verlauf oder die Lokalisierung in Echtzeit”. Unternehmen müssten hier somit nachbessern. Und wie die Studie zeige, seien die Konsumenten dazu bereit “ihre neue Macht zu nutzen, um den Umgang mit ihren Daten genauer zu kontrollieren."