Während Apple wegen der Anleihen beim Design in der zweiten Instanz in Düsseldorf sogar ein europaweites Verbot des Samsung-Tablets anstrebt, vertreten die Samsung-Anwälte die Auffassung, dass die Entscheidung der Düsseldorfer Richter nur bundesweite Wirkung entfalten kann.
Daneben bemühten sich die Samsung-Leute, die angeblichen Unterschiede beider Geräte herauszuarbeiten: Von der "robusten, nüchternen Wannenform" des iPads und der "zierlichen Etui-Form" des Galaxy 10.1 ist die Rede.
Außerdem argumentierten die Südkoreaner, dass Apple keine Eilbedürftigkeit geltend machen könne, weil das Design des Galaxy 10.1 bereits deutlich vor dem deutschen Verkaufsstart auf der Website zu sehen gewesen sei. Auch gebe es bereits ältere Design-Beispiele, dadurch sei der erst später beantragte Schutz sogenanntes Geschmacksmuster nichtig. Das Düsseldorfer Landesgericht konnte Samsung mit diesen Argumenten seinerzeit nicht überzeugen. Bei einem Richter in den Niederlanden stieß der Verweis auf frühere Ideen hingegen auf Zuspruch.