Einer der Punkte, die der Bitkom kritisch sieht, sind die erweiterten Informationspflichten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern. Es sei weder sicher, dass die Bereitstellung der Informationen über einen Link auf der Website ausreichend sei, noch sei klar, wie umfangreich die Informationen sein müssen. Zwar habe es zwar auch schon für Webseiten bestimmte Informationspflichten gegeben, doch die seien nicht so umfangreich gewesen. »Durch die Ausweitung der Regelung steht nun auch zur Debatte, wie die Informationspflicht bei alltäglichen Vorgängen wie Visitenkartenübergaben, E-Mail-Verkehr, Kundenkarten in Restaurants und Shops zu erfüllen ist«, so der Branchenverband.
Auch das Recht auf Datenportabilität hält man für schwer umzusetzen. Dieses soll sicherstellen, dass Personen ihre Daten in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format erhalten oder an einen anderen Anbieter übertragen lassen können. »Für viele Unternehmen ist immer noch nicht geklärt, welche Daten davon umfasst sind und ab wann die Rechte anderer Betroffener verletzt werden könnten«, so Dehmel.
Insgesamt, laut das Fazit des Bitkom, verzögern sich durch die DSGVO derzeit viele Vertragsabschlüsse im Dienstleistungsbereich, weil sich die Vertragsparteien nicht einig sind, ob es sich um eine Auftragsdatenverarbeitung handelt, für die eine spezielle Datenverarbeitungsvereinbarung notwendig ist. Hier gebe es – auch bei den Aufsichtsbehörden – unterschiedliche Sichtweisen.
Ausschließlich negativ sieht man aber auch beim Bitkom die DSGVO nicht. Sie habe »in jedem Fall zu mehr Datenschutzbewusstsein bei Organisationen in Deutschland beigetragen«, sagt Dehmel, schränkt aber ein: »Ob die vielen Umstellungen und Formalia auch zu einem deutlich besseren und vor allem zukunftsgerichteten Datenschutz geführt haben, muss dagegen bezweifelt werden.«