3G-Regel am Arbeitsplatz: Wie kontrolliert man korrekt und vor allem datenschutzrechtlich sauber? Datenschutzexperte Thomas Ströbele und sein Team bei Your IT haben alle Hände voll zu tun, denn auch knapp eine Woche nach dem Start von 3G-Kontrollen stellen sich viele Fragen.
Seit Dienstag vergangener Woche ist die Änderung des § 28b Infektionsschutzgesetzt (IfSG) in Kraft, das Unternehmen zur flächendeckenden Überprüfung ihrer Mitarbeiter auf die 3G (geimpft, genesen, getestet) verpflichtet. Was sich einfach anhört, stellt gerade mittelständische und große Unternehmen in der Praxis vor enorme Herausforderungen, stellt Thomsa Ströbele, Geschäftführer des Beratungsunternehmen Your IT aus Balingen, fest. „Die sind der gesetzlichen Regelung geschuldet - sie formuliert hohe Anforderungen an die Unternehmen unabhängig von deren Größe und Struktur, ist aber in den Rechten und Maßstäben für die Umsetzung an vielen Stellen vage“, sagt Ströbele.
Das 8-Köpfige Team bei Your IT hat alle Hände voll zu tun, um die sich aus den Vorgaben ergebenden Verarbeitungen datenschutzkonform abzubilden. Das Unternehmen berät IT-Systemhäuser und deren Kunden in Sachen Datenschutz und Informationssicherheit. In Sachen 3G wollen die Experten dazu beitragen, dass möglichst keine Fehler gemacht werden und die ganze Aktion reibungslos durchläuft.
Hier einige der wichtigsten Fragen, die von Kundenseite an Your IT herangetragen wird:
Für wen gilt die Regelung?
Alle Arbeitgeber und Beschäftigten, bei denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können.
Was muss ich den Mitarbeiter jetzt genau fragen?
Der Arbeitgeber dokumentiert in einer Liste, dass er die Echtheit des vorgelegten Zertifkats für ein „G“ eines Mitarbeiters (z.B. mittels CovPassCheck-App) überprüft hat - ob geimpft, genesen oder getestet ist egal, hier werden (derzeit) alle gleichwertig betrachtet. Außerdem muss er beispielsweise gegen den Personalausweis prüfen, ob das vorgelegte Zertifikat tatsächlich zum Mitarbeiter passt.
Was darf ich nicht erfragen und dokumentieren?
Alles andere. Es sei denn, der Mitarbeiter willigt freiwillig in die Dokumentation weiterer Auskünfte ein.
Muss die Kontrolle jeden Tag stattfinden?
Ja. Die Beschäftigten haben aber bei den beiden „Gs“ geimpft und genesen die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer des Zertifikats freiwillig beim Arbeitgeber zu hinterlegen. Sie müssen dann erst wieder nach Ablauf des Zertifikats kontrolliert werden. Es sei denn, die gesetzlichen Vorgaben ändern sich zwischendurch.
Wann muss das G vorliegen?
Beim Betreten der Arbeitsstätte bzw. wenn der Arbeitgeber Transporte von mehreren Beschäftigten zur Arbeitsstätte anbietet beim Betreten des Fahrzeugs.
Für welche Arbeitsplätze gilt es?
Alle Arbeitsstätten des Arbeitgebers, d.h. nicht nur für das Betriebsgelände an sich, sondern auch Arbeitsorte außerhalb des Betriebsgeländes, zum Beispiel bei einem Kunden.
Auch für Mitarbeiter im Homeoffice?
Sofern der Mitarbeiter ausschließlich von zuhause aus arbeitet, muss der Arbeitgeber dessen G-Status nicht überprüfen. Sucht der Mitarbeiter aber eine Arbeitsstätte auf, sei es den eigenen Betrieb oder die Arbeitsstätte eines Kunden, gilt die 3G-Nachweispflicht.
Müssen die Mitarbeiter über diese Verarbeitung ihrer Daten informiert werden?
Ja, die Mitarbeiterinformation muss die üblichen datenschutzrechtlichen Inhalte enthalten und zusätzlich barrierefrei sein.
Wird die Durchführung der 3G-Prüfung kontrolliert?
Ja, die Behörden haben Kontrollrechte und es wurde von Seiten der Politik bereits angekündigt, diese auch zu nutzen. Es drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro bei Nichtumsetzung der 3G-Regel. Kunden der Your IT berichten überigens, dass durch die Prüfung jedes Mitarbeiters Schichten bis zu eine Stunde zu spät beginnen konnten.
Wie organisiere ich die Prüfung um das für die Zukunft zu vermeiden?
Ganz grob: Mitarbeiter schriftlich über den Ablauf informieren. Abteilungsleiter zu Dokumentationsbeauftragten bestimmen, eine Arbeitsanweisung zur Durchführung übergeben und zu den wichtigsten Punkten schulen.
Diese und weitere Informationen zum Thema „3G am Arbeitsplatz“ hat die Your IT für interessierte Arbeitgeber in ihrem Datenschutz-Blog zusammengefasst. Da sich ständig neue Informationen und Fragen ergeben und sich gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben ständig ändern können, wird diese Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt.