EU-Datenschutzgrundverordnung

Drei Viertel der deutschen Unternehmen werden nicht rechtzeitig fertig

17. Mai 2018, 12:51 Uhr | Daniel Dubsky
© Robert Kneschke - Fotolia

In der kommende Woche läuft die Frist zur Umsetzung der DSGVO ab, doch die Mehrzahl der deutschen Unternehmen wird nicht rechtzeitig fertig. Nun hofft man auf nachsichtige Behörden, die nicht gleich voll durchgreifen.

Zwar trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits vor zwei Jahren in Kraft, doch wegen der langen Übergangsfrist begannen viele Unternehmen erst in den letzten Monaten damit, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Nun wird die Zeit knapp, denn in der kommenden Woche, am 25. Mai 2018, läuft die Frist ab. Doch bis dahin werden einer aktuellen Bitkom -Umfrage zufolge nur 24 Prozent der deutschen Unternehmen die Vorgaben vollständig umgesetzt haben. Beim Branchenverband sieht man die Schuld allerdings nicht allein bei den Firmen, die sich in der Vergangenheit zu wenig um Datenschutz gekümmert hatte, sondern auch bei den Aufsichtsbehörden. »Bei der Auslegung der Datenschutzgrundverordnung mangelt es von offizieller Seite bis heute an praktischen Hilfestellungen«, bemängelt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Immerhin 32 Prozent der hiesigen Unternehmen gehen davon aus, dass sie die Verordnung zum Stichtag größtenteils umgesetzt haben, 33 Prozent haben zumindest einige Maßnahmen ergriffen. Immerhin elf Prozent stehen aber noch ganz am Anfang, haben noch nicht einmal begonnen oder wissen schlicht nicht, wie ihr Status ist.

Dementsprechend groß ist in der Wirtschaft der Wunsch, dass die zuständigen Behörden nicht sofort hart durchgreifen. 41 Prozent der vom Bitkom befragten Unternehmen sprachen sich für eine Verlängerung der Schonfrist aus, 49 Prozent wünschten sich, dass Behörden bei Verstößen zunächst nur zu Nachbesserungen auffordern. Ähnlich sieht man das beim Bitkom: »Für die Behörden muss das Motto zunächst einmal lauten: helfen statt bestrafen«, sagt Berg. Die Formulierungen in der DSGVO seien teilweise vage, was Unternehmen nicht zum Nachteil gereichen dürfe. Dass die in der Verordnung vorgesehen Sanktionen – etwa Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – direkt voll ausgeschöpft werden sollen, dafür plädiert nur jedes hundertste Unternehmen.


  1. Drei Viertel der deutschen Unternehmen werden nicht rechtzeitig fertig
  2. Positive und negative Seiten

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