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Rückschlag für den Datenschutz

Autor:Peter Tischer • 27.10.2016 • ca. 0:50 Min

Nicht für den Datenschutz in Europa, auch für Patrick Breyer von der Piraten-Partei ist das Urteil eine Niederlage. Der Politiker hatte die Bundesrepublik verklagt, weil mehrere Ministerien monatelang seine IP-Adresse speicherten, als er ihre Websites aufrief. Für den Fraktionsvorsitzenden der Piratenpartei in Schleswig-Holstein stellte das einen illegalen Eingriff in sein Recht auf informelle Selbstbestimmung sowie einen Verstoß gegen das TMG dar. Seine Befürchtung: staatliche Behörden könnten die IP-Adressen dazu verwenden, Nutzerprofile von Seitenbesuchern anzulegen, beispielsweise wenn sich jemand auf ihren Seiten über illegale Waffen oder Drogen informiere.

Neben der Ansicht der Richter, dass das TMG nicht länger in der Weise ausgelegt werden kann, dass IP-Adressen grundsätzlich nicht länger gespeichert werden dürfen, soll die Datenerhebung auch zur Abwehr von Hacker­angriffen dienen. Ob deutsche Ministerien nun das »berechtigte Interesse« haben, IP-Adressen längerfristig zu speichern, muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Bis dahin läuft die Speicherung der Daten bei deutschen Behörden weiter. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die deutschen Richter der Empfehlung ihrer europäischen Kollegen folgen werden. Breyer will dagegen nun durchsetzen, dass eine Regelung, die ähnlich dem aktuellen TMG ist, auch im europäischen Recht verankert wird.