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Mit dieser Checkliste gehen Sie entspannt in Ihr jährliches Audit
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Mit dieser Checkliste gehen Sie entspannt in Ihr jährliches Audit
20. Januar 2020, 11:11 Uhr |
HRES Development
Begleitend zur Inventur jetzt auch noch das Thema Datenschutz…
Zum Jahreswechsel haben Geschäftsführer in aller Regel viel um die Ohren. Zusätzlich zum Monatsabschluss müssen in vielen Fällen die Inventur vorbereitet oder letzte Vorbereitungen zum Jahresabschluss getroffen werden.
Seit Einführung der DS-GVO ist das Thema Datenschutz hinzugekommen. Selbst wenn Sie nicht zwingend zum Stichtag 31.12.2019 ihr jährliches Datenschutzaudit vorweisen müssen, ist es ratsam, einen festen Termin für diese Pflichtübung zu setzen.
Damit Ihnen der Prozess ein wenig leichter fällt, erhalten Sie nachfolgend eine kurze Checkliste mit den wichtigsten Fragen zum jährlichen Audit:
IT-Security Audit durchgeführt oder durchführen lassen?
Datenschutzerklärung der Internetpräsenz noch aktuell?
Wurden aktuelle Urteile bereits umsetzt (z.B. das EuGH Urteil bez. »Cookie Einsatz«)?
Sind die Pflichtangaben in Ihrem Impressum noch aktuell?
Sind Ihre TOMs unverändert wirksam (technische und organisatorische Maßnahmen)?
Alle AVVs noch aktuell (Auftragsverarbeitungsverträge)?
Funktioniert Ihre Datensicherung fehlerfrei?
Sind alle Mitarbeiter bez. der Einhaltung der DS-GVO verpflichtet worden?
Wurden alle Mitarbeiter in den betrieblichen Datenschutz eingewiesen?
Sind neue Verarbeitungstätigkeiten hinzugekommen oder weggefallen?
Gibt es zu beachtende Löschfristen durch den Jahreswechsel?
Müssen u.U. Berechtigungen in der IT angepasst werden (aufgrund von Personalwechsel und Positionsveränderungen)?