Datenschutz bei Smart TVs

Samsung darf weiter Daten übertragen

15. Juni 2016, 13:35 Uhr | Timo Scheibe
© Sebastian Duda - Fotolia

In einem Gerichtsprozess um den Datenschutz bei smarten TV-Geräten hat die Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Frankfurt einen Teilerfolg erzielt: Samsung darf laut dem Urteil zwar weiter die Daten der Nutzer übertragen, muss diese aber vorher darüber aufklären.

Samsungs Smart TVs dürfen auch weiterhin personenbezogene Daten der Anwender übertragen. Das entschied das Landgericht Frankfurt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer monierten, Samsung würde bereits bei der Inbetriebnahme des Geräts Informationen des Nutzers ohne dessen Einwilligung übermitteln. Das Gericht urteilte jedoch auch, dass die Datenschutzbestimmungen des Geräts intransparent und nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprächen und nahm den Elektronikkonzern in die Pflicht.

Das Landesgericht sah es als unzumutbar für den Anwender an, dass die Datenschutzbestimmungen auf über 56 Bildschirmseiten im Fließtext und ohne Verwendung von Abschnitten und Überschnitten nicht lesefreundlich dargestellt werden. Auch beanstandeten die Richter einzelne Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Verwendung und Weitergabe der erhobenen Daten genauer regelten. Diese seien nicht ausreichend bestimmt und transparent in Hinblick auf den Umfang der Datenübermittlung und -verwendung.

Entgegen der Ansicht der Verbraucherschützer sah das Gericht jedoch nicht die beklagte deutsche Samsung Electronics GmbH in der Pflicht, die Einwilligung für die Übermittlung von personenbezogenen Daten beim Nutzer einzuholen. Eine mögliche Verantwortung liegt laut Meinung der Richter vielmehr beim südkoreanischen Mutterkonzern, an dem die Daten übermittelt werden. Ob die Datenübermittlung in der konkreten Art und Weise rechtmäßig gewesen sei, habe das Landgericht daher nicht zu entscheiden gehabt, heißt es in der Urteilsbegründung. Die deutsche Gesellschaft muss laut Gericht jedoch die Verbraucher darauf hinweisen, dass die Gefahr besteht, dass personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Berufung angefochten werden.


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