Als sicher gilt auch der E-Postbrief, der dennoch nicht die gesetzlichen Anforderungen der deutschen Behörden erfüllt. So hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass der »E-Postbrief nicht die Anforderungen des Signaturgesetzes erfülle und somit bestimmte Formerfordernisse wie Schriftform nicht eingehalten werden könnten.« Dagegen basiert das Konkurrenzprodukt auf dem De-Mail-Gesetz, dass auf Initiative des Bundesministeriums des Innern (BMI) gemeinsam mit Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden entwickelt wurde. Dass eine Zeitspanne von sechs Jahren zu lang sein könnte, hat jetzt auch die Deutsche Post erkannt. Zwar will der Konzern weiterhin an seinem E-Postbrief festhalten, hat aber schon auf der Cebit erklärt, bis Ende des Jahres einen De-Mail-Standard vorzulegen.