CRN-Interview

»Unternehmen fehlen Strategien, Daten zu monetarisieren«

3. Februar 2020, 15:13 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Unklare Gesetzeslage

Olaf Riedel, EY
Olaf Riedel ist Managing Partner bei EY und leitet das Marktsegment Technologie, Media & Entertainment und Telekommunikation in Deutschland, Österreich und in der Schweiz
© EY Law

CRN: Welche Konsequenzen hat diese unklare Gesetzeslage für die Unternehmen?
Krüger: Für die betroffenen Unternehmen ist die Lage fatal, denn durch die fehlende Rechtsgrundlage besteht in vielen Situationen keine Möglichkeit, gegen die Nutzung der Daten durch Dritte vorzugehen, zum Beispiel wenn andere die Daten weitergeben oder wenn es zu einer Datenpanne kommt. Der Hacker selbst kann wegen seiner Straftat belangt werden, aber nicht derjenige, der die Daten vom Hacker bekommen hat.

CRN: Aber es gibt ja das Datenschutzgesetz. Bietet das in solchen Fällen keinen ausreichenden Schutz für Unternehmen?
Krüger: In Deutschland existieren verschiedene Gesetze, die für den Schutz von Daten herangezogen werden können. Jedoch sind diese in den meisten Fällen letztlich nicht einschlägig. Sie sind lediglich auf bestimmte Daten oder in besonderen Situationen anzuwenden. Das von Ihnen erwähnte Datenschutzgesetz greift nur bei personenbezogenen Daten. Und es schützt lediglich den Bürger vor dem Missbrauch seiner Daten, es sagt aber nicht, wem der wirtschaftliche Nutzungswert daran zusteht.

CRN: Lässt sich das Recht an Daten noch anderweitig festlegen?
Krüger: Nur lückenhaft. Daten sind keine Sachen im Sinne des BGB, deswegen scheidet das Eigentumsrecht hier aus. Nun ist es so, dass das Recht an Daten zu gewissen Teilen dem Speichermedium folgt. So schützt es den Eigentümer des Servers, auf welchem die Daten gespeichert sind. Jedoch bietet dieser Ansatz nur minimalen Schutz, weil nicht die Daten selbst geschützt werden, sondern nur das Medium. Auch das Urheberrecht bietet hier keinen Schutz, denn es fehlt schlichtweg an einer eigenen geistigen Schöpfung des Urhebers. Zudem qualifizieren sich längst nicht alle Daten als Geschäftsgeheimnisse. Es ist somit traurige Wahrheit, dass es keine Regelung gibt, die ein generelles Recht an Daten statuiert. Speziell bei digitalen Geschäftsmodellen ist es besonders wichtig, dass eindeutige Richtlinien gelten. Wenn man von Daten als Währung der Zukunft spricht, hängt der Unternehmenswert im Umkehrschluss maßgeblich von diesen ab.

CRN: Zeichnet sich aktuell in Politik und Wirtschaft ein Trend ab, wie dieser rechtsfreie Raum in Zukunft geregelt werden könnte?
Krüger: Dies ist wohl eher Wunschdenken. Stattdessen befürchten einige Beteiligte, durch ein Recht an Daten könnten Datenmonopole entstehen, die den Austausch von Daten einschränken könnten. Diese Bedenken teile ich nicht. Die Bereitschaft zum Austausch von Daten könnte eher steigen, wenn Unternehmen ihre Daten rechtlich gesichert wüssten. So wie es jetzt ist, ist Data Sharing mit rechtlichen Risiken verbunden und bewirkt, dass Unternehmen ihre Daten hüten, ähnlich wie Gollum seinen Ring. Aus meiner Sicht könnte stattdessen ein Gesetz die Kommerzialisierung von Daten vorantreiben und somit auch einen bedeutenden Beitrag zur Nutzung von Synergien und damit auch zur Volkswirtschaft leisten. Doch solange kein umfassender Schutz durch Gesetze zu erwarten ist, sollten Unternehmen selbst einen Rechtsrahmen schaffen, um sich vor Risiken und Herausforderungen zu schützen.

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