Die Richter am Landgericht Berlin sahen das anders, gaben Davidoff Recht und verurteilten den Online-Händler zur Unterlassung. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei Bildern auf dem Marketplace nicht um für Amazon fremde Inhalte, auch wenn der Veröffentlichungsprozess vollautomatisiert ablaufe. Der Konzern beschränkt sich nach Ansicht der Richter nicht nur darauf, die technische Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, denn mithilfe eines Algorithmus bestimmt der Online-Händler, welche der von Händlern hochgeladenen Bilder im Marketplace erscheinen.
Laut dem Medienanwalt ist es zudem unerheblich, ob die Online-Händler möglicherweise Nutzungsrechte an den Bildern hatten. Daraus ergebe sich noch lange kein Nutzungsrecht für Amazon selbst. Die Händler durften die Bilder nur für eigene Zwecke verwenden und nicht an Dritte weiterlizenzieren. Amazon habe zu keinem Zeitpunkt Nutzungsrechte an den Bildern besessen. Für Christian Solmecke, Rechtsanwalt CS von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, steht seit dem Urteil fest: »Amazon haftet für seine Verkäufer.« In der Vergangenheit seien viele Urteile zum genau umgekehrten Fall ergangen. Danach müssten häufig Amazon-Händler für Rechtsverstöße des Plattformbetreibers Amazon haften, beispielsweise wenn Amazon automatisch falsche, unverbindliche Preisempfehlungen angebe. »Durch dieses Urteil zeigt sich, dass auch Amazon Verantwortung übernehmen muss, wenn urheberrechtlich geschütztes Material auf seiner Plattform hochgeladen wird«, so Solmecke.