Händler darf Marke in Anzeige nicht irreführend nutzen

Amazon verliert Markenstreit gegen Ortlieb

25. Juli 2019, 8:27 Uhr | Daniel Dubsky
© Paul Hill - Fotolia

Ein Markeninhaber kann sich der Verwendung seiner Marke in einer Online-Anzeige widersetzen, entschied der BGH im Rechtsstreit zwischen Ortlieb und Amazon. Der Internet-Riese darf den Namen des Outdoor-Herstellers nicht nutzen, um Kunden zu Produkten anderer Hersteller zu locken.

Amazon darf bei Google nicht mit dem Markennamen von Ortlieb werben, um Kunden zu Produkten von Konkurrenten zu locken. Das entschied heute der unter anderem für Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Grundsätzlich sei es natürlich möglich, mit einer Marke zu werben und neben deren Produkten auch die Produkte anderer Hersteller anzubieten, erklärte der BGH. Werde die Marke allerdings wie im konkreten Fall irreführend genutzt, könne der Markeninhaber der Verwendung widersprechen.

Im konkreten Fall hatte Amazon bei Google Anzeigen geschaltet, sodass bei der Suche etwa nach »Ortlieb Fahrradtasche«, »Ortlieb Gepäcktasche« oder »Ortlieb Outlet« Werbung erschien, die die Wörter »Ortlieb Fahrradtasche«, »Ortlieb Fahrradtasche Zubehör«, »Lenkertasche Fahrrad Ortlieb« und »Ortlieb Gepäcktaschen« enthielt und zu Produktübersichten bei amazon.de führte, in denen neben den Produkten von Ortlieb auch die von Konkurrenten aufgeführt waren. Die Anzeigen seien allerdings so gestaltet gewesen, dass man keine Veranlassung habe anzunehmen, man gelange zu anderen Produkten als denen von Ortlieb – die Adresse www.amazon.de/ortlieb+fahrradtasche unter der Anzeige suggeriere vielmehr, dass man zu einer Zusammenstellung von Ortlieb-Produkten geführt werde.

Der BGH schloss sich damit der Entscheidung des Landgerichts München an, das – wie später größtenteils auch das Oberlandesgericht München – zugunsten von Ortlieb entschieden hatte. Die herkunftshinweisende Funktion der Marke werde durch die Präsentation von Produkten anderer Hersteller beeinträchtigt, urteilten diese 2017 und 2018.


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