CRN: Bei Windows 8 versucht Microsoft den Handel durch Hürden wie die Hardwarebindung zu erschweren. Rechnen Sie hier mit der nächsten Klagewelle?
Lynen: Die EU-Kommission berät gerade über ein reformiertes Urhebergesetz. Vielleicht wird dort auch darüber beraten, wie man den Missbrauch des Urhebergesetzes für die Festigung von Monopolstellungen im Softwaremarkt verhindern kann.
CRN: Nachdem mobile Geräte und damit auch Betriebssysteme immer wichtiger werden im Vergleich zu klassischen PCs: Rechnen Sie damit, dass in den nächsten Jahren auch ein Markt für gebrauchte Apps und ähnliches entstehen könnte?
Lynen: In den derzeitig existierenden App-Stores der Hersteller, also Online-Shops für den Kauf von Programmen für die gängigen Smartphones, werden die Programme mithilfe eines individuellen Nutzerkontos heruntergeladen und bezahlt. Danach kann der Verbraucher die Programme auf seinem Gerät (oder je nach Hersteller auch auf mehreren seiner Geräte) nutzen. Möchte er das Programm nach einiger Zeit nicht mehr nutzen und es wieder veräußern, so ist dies weder im Appstore vorgesehen noch anders technisch möglich. Der Verbraucher hat in diesem Fall sein Geld komplett verloren. Hier besteht ebenfalls Handlungsbedarf durch die EU-Kommission.