Der Münchner Gebrauchtsoftwarehändler nennt dazu auch kritische Fallbeispiele aus der Praxis: Ein Kunde kauft beispielsweise ein Client Server Volumenpaket mit 1.000 Microsoft Office Lizenzen. Er installiert Office einmal auf einem Terminal Server und 1.000 Clients können nun mit ein und demselben Produkt-Key auf Microsoft Office zugreifen. Später verkauft der Kunde 200 dieser Office-Lizenzen aus diesem Volumenpaket, da er nur noch 800 Zugriffe benötigt. Exakt diese Aufspaltung einer klassischen Client Server Lösung hätte der BGH und EuGH untersagt, betont USC Geschäftsführer Walter Lang. »Wir raten dringend davon ab, Lizenzen aus solchen aufgespaltenen Volumenlizenzen zu verkaufen und zu kaufen!«
Dubiose Händler würden in letzter Zeit oft noch einen Schritt weiter gehen und solche aufgeteilten Office Lizenzen in den exakt gewünschten Stückzahlen mit nur einem Produkt-Key auf der Rechnung verkaufen. Das ganze würde für verschiedene Kunden dann mehrmals immer mit demselben Produkt-Key ablaufen. Sowohl der Erstkäufer/Verkäufer als auch der Neukäufer würden nichts bemerken, weil der Key erst einmal problemlos funktionieren würde.
Microsoft hatte erst jüngst auf den aufblühenden Handel solcher Lizenzen mit einer drastischen Maßnahme reagiert und 50.000 Produkt-Keys gesperrt. (CRN berichtete) Nun haben alle, die mit diesen Lizenzen arbeiten, keinen Zugriff mehr – ganz egal ob Erst- oder Folgekäufer – und das vermeintlich billige Schnäppchen sei jetzt doppelt teuer, warnt der Gebrauchtsoftwarehändler. Die USC Geschäftsführung rät deshalb: »Nur wenn der Kunde einen ganzen Volumenvertrag mit allen Office in seinem Microsoft Portal (VLSC) hinterlegt sieht, ist es wirklich sicher. Fragen Sie doch einfach danach, ein seriöser Händler wird damit kein Problem haben.«