Für ein so besenrein gesäubertes IT-Haus macht Auer folgende Berechnung auf:
Umsatz x 0,7 +
Ebit/Ebitda x 7 +
Anzahl Mitarbeiter x 100.000 Euro
= X
_______________________________
X ./. 3 = Kaufpreis
So lasse sich grob die Sicht von Family Offices auf die Systemhaus-Branche darstellen, meint Auer. Und er ergänzt, dass diese Investoren Wert legen auf die Fortführung durch erfahrene Mitarbeiter in der zweiten Führungsebene oder dem Inhaber, der noch ein paar Jahre in der Verantwortung bleibt. Bei Softwarehäusern gelten andere Bewertungskriterien. Strategische Investoren bewerten Systemhäuser in einigen Punkte anders als reine Finanzinvestoren.
Was beim Verkäufer hängen bleibt
Einigen sich Käufer und Verkäufer auf einen Preis von beispielsweise 10 Millionen Euro, heißt das noch lange nicht, dass sich der Systemhaus-Inhaber nach der Unterzeichnung beim Notar über den Eingang dieser Summe auf seinem Konto freuen kann. Auer rechnet aus Sicht des Käufers, der so wenig liquide Mittel wie möglich aufwenden will, einen möglichen Fall exemplarisch vor: 50 Prozent Cash-Quote, 20 Prozent Rückbeteiligung des Verkäufers an einer Systemhausgruppe, 20 Prozent Darlehen (also 2 Millionen Euro) kommt vom zu übernehmenden Unternehmen und 10 Prozent Earn-Out-Quote, die der Verkäufer erst in Zukunft aus erwirtschafteten Erträgen bekommt.
Unter dem Strich könne ein Systemhaus-Inhaber direkt nach dem Verkauf mit rund 2,5 Millionen Euro rechnen, denn auch das Finanzamt schlägt zu und veranlagt mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz und zwar bezogen auf die im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtsumme.
So einige IT-Unternehmer im Raum, die sich zuvor gedanklich schon im verdienten Ruhestand in einer Villa am sonnigen Strand wähnten, holt Auer wieder auf das harte Spielfeld des Business-Monolpoly zurück. „Das wird vermutlich für viele von Euch nicht bis zur Rente reichen“.
(Martin Fryba)