Facebook verstößt gegen Wettbewerbsrecht

BGH verbietet »Freunde finden«

8. Februar 2016, 15:02 Uhr | Lars Bube
Das BGH wertet Facebooks Einladungspolitik per »Freunde finden« als unzulässige Werbung

Laut Bundesgerichtshof verstößt Facebook mit seiner Funktion »Freunde finden« gegen das Wettbewerbsrecht.

Nach einem mehr als drei Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und Facebook hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt ein abschließendes Urteil über die in dem sozialen Netzwerk integrierte »Freunde finden«-Funktion gesprochen. Den obersten Richtern zufolge verstößt Facebook damit sogar in zwei Punkten eindeutig gegen das Wettbewerbsrecht. Einerseits sieht der BGH in den Einladungs-Emails eine unzumutbare Belästigung von Bürgern nach §7 des UWG, da die Empfänger einer entsprechenden Kontaktaufnahme nicht vorab zugestimmt haben. Darüber hinaus werfen die Richter Facebook auch noch eine Irreführung der eigenen Nutzer (§5 UWG) vor, da diese nicht ausreichend über die Konsequenzen des Imports von Daten ihrer Freunde und Bekannten informiert werden.

Laut §7 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb ist »eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.« Als eine solche unzumutbare Belästigung werden im Gesetzestext neben Kontaktversuchen mittels Anrufmaschinen und Faxen auch Emails definiert, für die der Nutzer keine ausdrückliche Einverständniserklärung abgegeben hat. Facebook dürfte nach diesem klaren Urteil nicht der einzige Anbieter sein, dem ein solches Werbungsverfahren für neue Mitglieder künftig untersagt wird. Alle Nicht-Nutzer dürfen sich damit freuen, künftig keine solchen unerwünschten Einladungen mehr in ihrem elektronischen Postfach vorfinden zu müssen. Auch die Sorge um die unkontrollierte Weitergabe der eigenen Kontaktdaten und ihre Folgen wird mit diesem Urteil zumindest etwas abgemildert.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände Deutschlands (vzbv) hatte bereits 2012 mit entsprechenden Argumenten beim Landgericht Berlin Klage gegen das Facebook-Tool eingereicht, mit dem man seine persönlichen Kontakte zu Facebook einladen kann. Facebook hatte sich damit verteidigt, dass die Emails nicht vom Unternehmen selbst, sondern von seinen Nutzern versendet würden. Daher handle es sich laut dem Unternehmen nicht um Werbung, sondern um private Nachrichten. Nachdem sowohl das Landgericht Berlin, als auch das für die von Facebook eingelegte Berufung zuständige Kammergericht Berlin in den Emails jedoch eine Werbemaßnahme für das soziale Netzwerk gesehen und dem vzbv Recht gegeben hatten, war Facebook in die nun verhandelte Revision vor dem Bundesgerichtshof gegangen – und hat den Streit nun also auch in letzter Instanz verloren.

In folgendem Video erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Law weitere rechtliche Unzulässigkeiten bei den neuen Nutzungsbestimmungen, die Facebook im Januar eingeführt hat:


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