Wie ist es bei Zahlungen per Kreditkarte?
Auch bei Kartenzahlungen im Internet müssen sich Verbraucher künftig grundsätzlich mit zwei Faktoren identifizieren. Bei Kreditkarten sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können relativ leicht ausgespäht werden - zum Beispiel beim Einsatz im Restaurant. Darum reicht der Besitz der Karte nicht aus. Verbraucher brauchen für Kreditkartenzahlungen beim Online-Shopping nach den neuen Regeln zwei weitere Sicherheitsfaktoren: zum Beispiel ein Passwort und eine TAN. Weil es im Handel bei der Umstellung hakt, lässt die Finanzaufsicht Bafin vorübergehend noch die bisherigen einfacheren Sicherheitsbestimmungen gelten.
Wie bekommt man künftig die TAN zur Freigabe von Online-Zahlungen?
Für jeden Auftrag benötigen Bankkunden eine eigens erstellte TAN. Diese kann sich der Kunde beispielsweise per SMS auf eine zuvor bei der Bank hinterlegte Handynummer schicken lassen (»mobileTAN«/»mTAN«). Auch ein spezieller TAN-Generator kann zum Einsatz kommen. Dieses kleine Gerät erzeugt im Zusammenspiel mit der Bankkarte eine TAN fürs Online-Banking (»chipTAN-Verfahren«). Manche Institute bieten ein »PhotoTAN«-Verfahren an: Dabei erscheint im Online-Banking des Kunden ein Barcode, der mit dem Handy abfotografiert wird. Daraufhin wird eine TAN generiert und die Buchung nach Freigabe durch den Kunden abgewickelt.
Warum dürfen die Papierlisten mit den TANs nicht mehr genutzt werden?
Kriminelle versuchen immer wieder Bankkunden dazu zu bringen, PIN und TAN zu verraten - etwa, indem sie gefälschte Websites schalten oder Verbraucher per E-Mail oder SMS auf die falsche Fährte locken. Wenn dann noch die per Post verschickten gedruckten iTAN-Listen in falsche Hände geraten, können Kriminelle das Konto plündern. »Wenn Sie sorgsam mit der TAN-Liste umgehen und Ihren Computer nach aktuellen Standards sichern, bietet die TAN-Liste ausreichenden Schutz. Gerät Ihre TAN-Liste aber in Hände Dritter, kann keine Sicherheit gewährleistet werden«, schreibt beispielsweise die Postbank.