CRN Interview gebrauchte Software

»Dienstleistungen werden immer wichtiger«

16. Februar 2017, 18:42 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Spagat zwischen Lieferantenschutz und Lizenznachweis

CRN: Der EuGH und BGH haben zwar relativ klar formuliert, was die Rechtekette für einwandfreie Weiterverkäufe alles beinhaltet, allerdings ist noch immer nicht eindeutig klar, wer diese Beweise zum Beispiel im Falle eines Audits erbringen muss. Halten Sie hier eine weitere Klärung für notwendig und was spricht aus Ihrer Sicht dafür, diese Nachweislast beim Händler zu belassen oder die Dokumente dem Kunden zu übergeben?

Lynen: Was hier oft untergeht: die Rechtsprechung bezieht sich auf Volumenlizenzen bzw. Downloadsoftware. Hier hält die Rechtsprechung einen erhöhten Anspruch an die Nachweispflicht für notwendig, denn nur mit einer lückenlosen Rechtekette kann im Zweifel belegt werden, dass diese unverkörperten Lizenzen nicht gleichzeitig mehrfach im Einsatz sind, denn es kann leider leicht passieren, dass eine Lizenz mehrfach verkauft wird, indem der Schlüssel einfach beliebig oft per Mail an verschiedene Kunden verschickt wird.
Anders ist dies bei verkörperten Lizenzen aus dem Einzelhandel wie Retail-Paketen oder Systembuilder-Lizenzen. Hier reicht die Übertragung der vollständigen Originalunterlagen, wie z.B. Datenträger, Certificate of Authenticity oder Product-Key-Cards samt Certificate of Authenticity. Der Eigentümer dieser verkörperten Lizenzen ist der Nutzungsberechtigte.
Bei Volumenlizenzen ist der Spagat zwischen dem Lieferantenschutz und dem Lizenznachweis schwierig. Kein Händler möchte dem Kunden gerne seine Einkaufquellen preisgeben. Wir halten die wichtigen Dokumente wie Löschungserklärung und Lizenzkette bereit und stellen sie den Prüfern auf Anfrage zur Verfügung. Mit unserer mehr als 21-jährigen Firmengeschichte bringen uns die Kunden diesbezüglich ihr Vertrauen entgegen. Aber ich kann auch Kunden verstehen, die nicht darauf vertrauen möchten, dass ihr Gebrauchtsoftwarehändler zum Zeitpunkt der Prüfung überhaupt noch existiert.

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