Das Selfie eines syrischen Flüchtlings mit Kanzlerin Merkel hatte auf Facebook mehrere Hetzartikel zur Folge. Dagegen muss Facebook nicht von sich aus vorgehen.
Nach dem Urteil des Landgerichts Würzburg muss Facebook nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen einen Flüchtling suchen und diese löschen. Geklagt und eine einstweilige Verfügung gegen Facebook beantragt hatte der syrische Flüchtling Anas M. Er wurde auf Fotomontagen als Terrorist und Attentäter dargestellt und forderte deshalb von Facebook, nicht nur den Originalbeitrag, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Nach dem Urteil muss er nun weiterhin selbst verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und melden.
In der Urteilsbegründung heißt es, Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne folglich auch nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden. Der Anwalt Chan-jo Ju, sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell wehtun, geltendes Recht zu verletzen.