Bilderklau im digitalen Zeitalter

Foto-Upload ist keine Einladung zum Download

19. Februar 2019, 13:40 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Was gilt als Bilderklau

Serge Licht, CEO des Online-Bildersuchdienstes Lapixa
Serge Licht, CEO des Online-Bildersuchdienstes Lapixa
© Lapixa

Grundsätzlich gilt: Es ist dann Bilderklau, wenn ein Foto ohne Zustimmung des Fotografen geteilt und für eigene oder kommerzielle Zwecke genutzt wird. Es macht keinen Unterschied, ob ein physisch greifbares Bild aus einem Album entwendet wird oder ein Bild aus dem Netz heruntergeladen wird – beides ist miteinander gleichzusetzen und beides ist Bilderklau.

Fragen Sie daher vorher den Fotografen, ob Sie das Bild verwenden dürfen und welche Lizenzvereinbarung es einzuhalten gilt oder informieren Sie sich im Bedarfsfall auf Stock-Plattformen wie Shutterstock oder Adobe Stock darüber, für welche Zwecke die dort angebotenen Fotos genutzt werden dürfen.

Um ein gutes Bild davon zu bekommen, wie oft Bilder ohne Zustimmung verwendet werden: Mehr als eine halbe Millionen Urheberrechtsverletzungen wurden im Jahr 2017 in Deutschland begangen. Viele davon unwissentlich und ohne betrügerische Absicht, in vielen Fällen aber durchaus bewusst.


  1. Foto-Upload ist keine Einladung zum Download
  2. Was gilt als Bilderklau
  3. Upload ist kein Freibrief
  4. Tools enttarnen Bilderdiebe
  5. Bilderklau kann teuer werden

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