BGH urteilt zu Cybermobbing

Google haftet nicht für rufschädigende Inhalte im Netz

27. Februar 2018, 13:05 Uhr | Lars Bube
Suchmaschinenbetreiber wie Google sind laut BGH nicht unmittelbar für die Rechtmäßigkeit der Ergebnisse verantwortlich

Muss Google jeden Treffer beim Suchergebnis vorab auf Rechtmäßigkeit checken? Nein, sagt der Bundesgerichtshof. Denn das würde eine Suchmaschine ja komplett lahmlegen. Das Gericht bricht mit seinem Urteil erneut eine Lanze für das freie Internet.

Von »Arschkriecher« bis »Zombie« war im Netz an Schimpfworten und Beleidigungen für die Kläger alles dabei - aber Betreiber von Suchmaschinen haften nicht automatisch für Webseiten, die gegen Recht und Gesetz verstoßen könnten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stellte am Dienstag klar, dass Google nicht verpflichtet ist, Suchtreffer und Links vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (Az.: VI ZR 489/16). Sie folgten dem Urteil der Vorinstanz und wiesen die Revision eines Ehepaares ab. Demnach muss eine Suchmaschine erst dann reagieren, wenn sie sehr konkrete Hinweise auf eine auf der Hand liegende Rechtsverletzung erhält: Etwa bei Kinderpornografie oder dem Aufruf zu Gewalttaten im Netz, erläuterte der Vorsitzende Richter Gregor Galke bei der Urteilsbegründung.

Im vorliegenden Fall hatte das Paar verlangt, dass Links zu Webseiten gesperrt werden müssten, auf denen sie sich diffamiert, bloßgestellt und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlten. Unter anderem wurden sie mit Worten wie »Schwerstkrimineller«, »Terrorist« oder »Stalker« belegt. Aus ihrer Sicht haftete Google schon allein deshalb, weil es entsprechende Suchergebnisse zu Verfügung gestellt hatte. Dem folgte der BGH nicht.

»Betreiber von Suchmaschinen identifizieren sich nicht mit den Inhalten«, stellte Galke klar. Weder hätten sie die Seiten verfasst, noch machten sie sie sich zu eigen. Außerdem würde eine Suchmaschine praktisch lahmgelegt, würde sie jedes Suchergebnis vorab prüfen müssen. »Eine allgemeine Kontrollpflicht verträgt sich nicht mit der Funktion von Suchmaschinen.«


  1. Google haftet nicht für rufschädigende Inhalte im Netz
  2. Kein Freibrief für Suchmaschinen

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