Viele Web-Seiten unterhalten einen so genannten RSS-Feed. Er erlaubt es den Besuchern, in Kurzer Nachrichtenform, was sich auf der Web-Präsenz tut. Werden interessante Artikel veröffentlicht, so reicht ein Klick im Feed aus, um die entsprechende Seite aufzurufen.
Immer mehr Betreiber von Web-Portalen binden RSS-Feeds im vollen Umfang in den eigenen Online-Auftritt ein. Auf diese Weise gewinnen sie vollautomatisch neuen Content hinzu, ohne ihn selbst einpflegen zu müssen. Das ist allerdings für die Betreiber nicht ganz ungefährlich, wie ein aktuelles Urteil (AZ 15 O 103/11 vom 15. März 2011) des Landgerichtes Berlin zeigt. Im verhandelten Fall ging es um einen Webseiten-Betreiber, der einen externen RSS-Feed mit Texten und Fotos in die eigene Online-Präsenz übernommen hatte. Er wurde vom Fotografen eines der via RSS übermittelten Bilder auf Unterlassung verklagt. Das Landgericht Berlin stellte sich auf die Seite des Klägers und gab ihm Recht. Das Foto als solches sei nämlich urheberrechtlich geschützt und hätte ohne Erlaubnis nicht auf die Website übernommen werden dürfen. Dabei spiele es keine Rolle, dass das Foto Bestandteil des RSS-Feed-Inhalts gewesen sei.
»Die ungenehmigte Übernahme von fremden Texten, Bildern und anderen vom Urheberrecht geschützten Inhalten auf die eigene Online-Präsenz wird immer häufiger vor Gericht geahndet. Da es nun aber einmal faktisch unmöglich ist, für die automatisch via RSS übermittelten Inhalte jeweils eine aktuelle Genehmigung zu erfragen, ist es aus Sicht eines Anwaltes zurzeit sicherer, ganz auf die Einbindung von externen Feeds zu verzichten«, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuge Solmecke. Er weist zudem eindringlich darauf hin, dass gerade in den sozialen Netzwerken ist noch viel Sprengstoff verborgen liege. Das Landgericht Frankfurt hätte bereits 2010 geurteilt, dass der Anwender sogar für Links haftet, die er auf Twitter gepostet hat. Der Rechtsanwalt wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, wann es die ersten Fälle gibt, bei denen Facebook-Nutzer für Links, Bilder und Videos haften müssen, die sie auf ihrer Pinnwand mit den Freunden teilen.