Journalistische Inhalte werden im Internet über kurz oder lang nur noch gegen Bares angeboten werden können. Dafür sorgen auch die populären Werbeblocker.
Die Zeiten, in denen man im Netz Inhalte und Informationen ohne viel Aufhebens kostenlos beziehen konnte, sind bald vorbei. Auch Nachrichten und allgemeine Informationen dürften in den nächsten Jahren zunehmend nur noch gegen Bezahlung abrufbar sein. Dafür sorgen paradoxerweise Werbeblocker, die dem Nutzer eigentlich Content frei von den gewerblichen Interessen der Herausgeber präsentieren wollen.
In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Hamburg das Geschäftsmodell solcher Werbeblocker für rechtens erklärt. Geklagt hatten sowohl »Zeit Online« als auch das Handelsblatt gegen »Eyeo«, den Anbieter des populärsten Werbeblockers »Adblockplus«.
Der Vorwurf: Gegen Bezahlung erlaubt es Eyeo bestimmten Firmen, ihre Werbung von der Filterung auszunehmen. Als »Wegelagerei« und »Schutzgeld-erpressung« hatte der Anwalt der Kläger das Geschäftsmodell bezeichnet. Die Richter sahen das anders: Für die Kläger sei keine gezielte Benachteiligung zu erkennen und somit gebe es auch keine Voraussetzung für einen wettbewerblichen Unterlassungsanspruch. Dass der Streit in die nächste Instanz geht, ist sicher.