Das Bundeskartellamt befürchtet eine schleichende Monopolisierung in wichtigen Online-Geschäftsfeldern über den Aufkauf zukunftsträchtiger Startups.
Der Aufkauf von Startups durch etablierte Großkonzerne gefährdet zunehmend den Wettbewerb in der Internetwirtschaft. Deshalb fordert der oberste Kartellwächter Andreas Mundt die Politik jetzt dazu auf, die angesichts des Online-Booms teils veralteten Wettbewerbs-Vorschriften und Gesetze zu überdenken. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung kritisiert Mundt etwa die bisherige Vorgabe, alleine den Umsatz als Voraussetzung für kartellrechtliche Prüfungen bei Übernahmen anzusetzen. Gerade im Online-Bereich sei dies kein ausreichendes Mittel mehr und verstärke den Trend zur Monopolisierung weiter. Immer häufiger bezahle der Kunde Onlinedienste nicht mehr monetär, sondern mit seinen Daten. Dadurch entstehe eine neue Form der Marktmacht, die sich eben gerade zu Beginn nicht direkt in großen Umsätzen ausdrückt, so Mundt.
Als Beispiel verweist der Behördenchef auf den Kauf des Nachrichtendienstes Whatsapp durch Facebook vor knapp zwei Jahren. Obwohl schon der Kaufpreis von 19 Milliarden US-Dollar zeigte, dass es sich hier durchaus um eine marktrelevante Übernahme handelte, hätten die Wettbewerbshüter aufgrund des geringen Umsatzes von Whatsapp beinahe kein Mitspracherecht gehabt. Man stoße bei Online-Verfahren aktuell immer wieder in rechtlich unsicheres Gebiet vor, mahnt der Wettberwerbshüter, dessen Mitarbeiter sich derzeit auch intensiv mit den Geschäftspraktiken von Amazon und Apple im Markt für Hörbücher befassen. Einen möglichen Ausweg für das Dilemma sieht Mundt, der in seinem Haus inzwischen eine eigene Internet-Taskforce eingerichtet hat, etwa im Ansatz, künftig auch das Transaktionsvolumen bei einer Übernahme als Aufnahmekriterium für eine Prüfung heranzuziehen.