EuGH-Urteil

Markenhersteller dürfen Händlern den Verkauf über Amazon verbieten

6. Dezember 2017, 12:44 Uhr | Daniel Dubsky

Normalerweise sieht auch die EU Vertriebsbeschränkungen nicht gern, doch der EuGH hat nun entschieden, dass Anbieter von Luxuswaren ihren Händlern den Verkauf über Amazon untersagen dürfen.

Anbieter von Luxuswaren dürfen ihren autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über Drittplattformen wie Amazon zu verkaufen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (AZ C-230/16, PDF). Normalweise steht das Kartellrecht solchen Vertriebsbeschränkungen entgegen, doch mit dem Urteil schafft der EuGH eine Ausnahme. Dient das selektive Vertriebssystem der Sicherstellung des Luxusimages von Waren, verstößt es nicht gegen das Kartellverbot. Voraussetzung ist, dass die Auswahl der Reseller anhand »objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art« erfolgt ist, die einheitlich festgelegt wurden und ohne Diskriminierung angewendet werden.

Im verhandelten Fall hatte der Kosmetikkonzern Coty, der durch Markenparfüms wie Davidoff und Jil Sander bekannt ist, seinem Händler Parfümerie Akzente den Vertrieb der Produkte über amazon.de untersagt. Prinzipiell wurde der Verkauf über das Internet zwar gestattet, doch nur über den eigenen Webshop des Händlers oder Plattformen von Drittanbietern, die vom Verbraucher nicht als solche zu erkennen sind. Der Verkauf über Plattformen, die erkennbar in Erscheinung treten, war ausdrücklich verboten.

Das OLG Frankfurt hatte Zweifel, ob diese Vertragsklausel mit dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar ist und darum den EuGH aufgerufen. Der hielt die Klausel für rechtmäßig – sie diene dazu, das Luxusimage der Waren sicherzustellen. Allerdings wies der EuGH darauf hin, dass es nun am OLG sei zu prüfen, ob die Klausel diskriminierungsfrei angewendet wird und im angemessenen Verhältnis zum Ziel von Coty steht. Die Qualität von Luxuswaren beruhe nicht allein auf ihren materiellen Eigenschaften, erklärte der Europäische Gerichtshof, sondern auch auf ihrem Prestigecharakter, der ihnen durch eine luxuriöse Ausstrahlung verliehen wird. Werde die gestört, beeinträchtige das auch die Qualität der Waren.

Das Urteil könnte nun Markenhersteller wie Asics oder Casio motivieren, wieder stärker auf selektive Vertriebsmodelle zu setzen. Beide hatten in der Vergangenheit versucht, ihren Händlern im Internet gewisse Einschränkungen aufzuerlegen und etwa das Listing in Preissuchmaschinen oder den Vertrieb via Ebay untersagt. Dem hatten jedoch deutsche Gerichte und das Bundeskartellamt bislang immer eine Absage erteilt.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Amazon Web Services

Weitere Artikel zu Europäische Union

Matchmaker+