Ab sofort erlaubt Microsoft die Übertragung der Lizenzen von Office 2013 auf einen anderen Rechner auch ganz offiziell. Eine Regelung zum Weiterverkauf birgt jedoch neuen Zündstoff.
Microsoft hat auf die lautstarke Kritik an den Lizenzbedingungen von Office 2013 reagiert und sie mit sofortiger Wirkung angepasst. Laut diesem Blogbeitrag von Jevon Fark ist es jetzt auch offiziell erlaubt, die Lizenzen von Office 2013 in den Versionen Home and Student, Home and Business, Professional, sowie einzeln erworbener Programme aus dem Paket auf einen anderen eigenen PC zu übertragen. Bisher wäre das nach den Lizenzbedingungen nur dann möglich gewesen, wenn der originale Rechner innerhalb der Garantiezeit kaputt geht. Wegen der harschen Reaktionen darauf hatte Microsoft sofort versprochen, auch beim Kauf eines neuen PCs oder dem Austausch kritischer Hardware über die Telefonhotline einen neuen Aktivierungsschlüssel bereit zu stellen. In den neuen Lizenzbedingungen wird lediglich die Einhaltung einer Frist von mindestens 90 Tagen zwischen zwei Lizenzverschiebungen verlangt. Bei Defekten soll eine Übertragung jederzeit möglich sein.
Ein sehr interessantes Detail der Lizenzvereinbarung nennt der Microsoft-Blog auch auf die Frage, ob die Software auf einen anderen Nutzer übertragen werden kann: »Sie können die Software auch (zusammen mit der Lizenz) auf den Computer einer anderen Person übertragen, falls a) Sie der erste lizensierte Benutzer dieses Softwarepaketes sind und b) der neue Nutzer diesen Lizenzbedingungen zustimmt, bevor der Transfer stattfindet«. Somit wird dem Erstbesitzer der Office-Software das Recht eingeräumt, dieses an einen legitimen Interessenten weiter zu geben. Natürlich nur, wenn er dafür die Software und etwaige Kopien von seinen eigenen Geräten löscht. Dieses festgeschriebene Verkaufsrecht für den Erstbesitzer könnte für Microsoft zu neuem Streit mit dem Gebrauchtsoftwarehandel führen. Der dürfte laut den Bedingungen keine entsprechenden Lizenzen kaufen und weiter veräußern, sondern könnte höchstens noch als eine Art Broker zwischen Verkäufern und Käufern auftreten. Da nach dem EuGH/Urteil