Microsoft sieht sich in seinem Kampf gegen sogenannte Gebraucht-Software durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt bestätigt. Microsoft bietet Übertragungsformulare an, um den Verkauf gebrauchter Software im Einzelfall zu genehmigen.
Am 12. Mai 2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Az. 11 W 15/09) entschieden, dass durch den Vertrieb einzelner Microsoft Echtheitszertifikate (sogenannte Certificates of Authenticity, kurz COAs) sowohl die Urheberrechte als auch die Markenrechte von Microsoft verletzt werden. Im konkreten Fall hatte ein Händler Echtheitszertifikate einzeln als Lizenz verkauft, was ihm vom Landgericht Frankfurt im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt worden war (CRN berichtete ). Der Händler hatte daraufhin Rechtsmittel eingelegt und argumentiert, dass COAs Lizenzrechte verkörpern würden, die einzelnen weiter übertragen werden dürften. Das Landgericht wies diesen Antrag zurück.
Gegen diese Entscheidung legte der beklagte Händler Rechtsmittel ein und verlor erneut. Das Gericht betont, dass allein Microsoft entscheiden kann, wem Nutzungsrechte an Microsoft-Computerprogrammen eingeräumt werden und wem nicht.