Microsoft erringt Erfolg gegen Gebraucht-Software

25. Mai 2009, 15:06 Uhr | Martin Fryba

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Übertragungsformulare nach irischem Recht

»Der Prozessgegner hat einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe gestellt und ist damit zweimal gescheitert, weil Landgericht und Oberlandesgericht ihm wenig Erfolgsaussichten einräumten«, erklärt Swantje Richters, Juristin bei Microsoft. Natürlich sei es dem Händler unbenommen, dennoch die Gerichte anzurufen, er trage aber dann das volle Risiko. Microsoft steht in engem Kontakt mit E-Bay, wo der Händler seine Ware feilgeboten hatte. »Unsere Kooperation mit E-Bay ist sehr gut«, berichtet Richters.

Spezielle Informationsveranstaltungen für Reseller über die Auswirkungen des Urteils plant Microsoft im Moment nicht. Wenn Systemhäuser auf der sicheren Seite in rechtlicher Hinsicht sein wollen, können sie bei Microsoft beim Verkauf gebrauchter Software Übertragungsformulare anfordern, die dann von Microsoft Irland als Rechteinhaber überprüft werden. »Es gibt je nach Lizenzform unterschiedliche Anforderungen«. Die Übertragungsformulare sind in der Regel in englischer Sprache und es gilt irisches Recht.


  1. Microsoft erringt Erfolg gegen Gebraucht-Software
  2. Microsoft muss bei Übertragung zustimmen
  3. Übertragungsformulare nach irischem Recht

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