Restrukturierung im Schutzschirmverfahren

NextiraOne vor der Zahlungsunfähigkeit

24. April 2012, 11:58 Uhr | Ulrike Garlet

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Neues Insolvenzrecht

Foto: Eisenhans/Fotolia
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Das Schutzschirmverfahren ist mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt worden, das am 1. März 2012 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht Unternehmen, bei drohender Zahlungsunfähigkeit ihre Geschäfte unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters in eigener Regie fortzuführen, während der Sanierungsplan erarbeitet wird. So sollen Unternehmen, bei denen gute Aussichten auf erfolgreiche Sanierung bestehen, vor der in Insolvenzverfahren sonst häufig drohenden Zerschlagung bewahrt werden. Die rund 800 Mitarbeiter der NextiraOne Deutschland GmbH beziehungsweise ihre Vertreter werden in die Erarbeitung des Sanierungskonzeptes einbezogen. Ob Arbeitsplätze abgebaut werden müssen steht bislang offenbar noch nicht fest.

»Das Unternehmen mit seiner historisch begründeten, heute nicht mehr marktgerechten Kostensituation wird durch das jetzt eingeleitete Verfahren wirtschaftlich dauerhaft zukunftsfähig werden. Wir sichern damit das Bestehen der deutschen Gesellschaft und die jederzeitige Leistungsfähigkeit als wichtiger Servicepartner unserer Kunden«, sagt Bernd Ruppert, Geschäftsführer von NextiraOne Deutschland.


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