Grundsätzlich können Online-Kunden das Bestellte binnen 14 Tagen zurückschicken. Je nach Händler können allerdings Versandkosten entstehen. Eine Begründung braucht es nicht. Das Widerrufsrecht soll den Nachteil ausgleichen, der dadurch entsteht, dass man das Produkt nur auf dem Bildschirm gesehen hat. Zu Hause darf die Ware so geprüft und getestet werden, wie man das normalerweise im Geschäft tun könnte. Auf einer Matratze könnte man zum Beispiel probeliegen.
Vom Widerrufsrecht gibt es allerdings verschiedene Ausnahmen. Nicht retournieren können Kunden laut Gesetz unter anderem versiegelte Waren, »die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde« - wie Zahnbürsten oder Lippenstifte. Umstritten war, ob unter diese Formulierung auch Matratzen fallen.
Nein, entschied nun der BGH. Die Ausnahmeregelung sei nur für den Fall gedacht, dass die Ware »endgültig nicht mehr verkehrsfähig ist« oder es dem Händler »unverhältnismäßige Schwierigkeiten« bereiten würde, sie wieder verkehrsfähig zu machen. Das treffe auf eine Matratze ohne Schutzfolie nicht zu.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) erklärte auf Anfrage, dass mit dem Urteil nun immerhin Rechtssicherheit bestehe. »Für viele Onlinehändler, die Matratzen verkaufen, ändert sich aber nicht viel, da sie bereits vorher den Verbrauchern aus Kulanz ein Rückgaberecht eingeräumt haben«, sagte bevh-Syndikusrechtsanwältin Eva Rohde. Der Verband hätte sich allerdings gewünscht, dass bei der Gelegenheit mitgeklärt wird, was genau unter einem Siegel zu verstehen ist. Das werfe in der Praxis oft Fragen auf.