Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg ist Rapidshare in zweiter Instanz gegen die GEMA und die Verlage De Gruyter und Campus unterlegen. Damit bestätigte das OLG ein Urteil des Landesgerichts Hamburg vom 14. Januar 2011.
Der Schweizer Filehoster Rapidshare ist auch in zweiter Instanz gegen die GEMA und die Verlage De Gruyter und Campus unterlegen. Das Urteil des Landesgerichts Hamburg vom 14. Januar 2011 wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg nun bestätigt. Rapidshare war angeklagt, weil er seinen Nutzern geschützte Werke zur Verfügung gestellt hatte, unter anderem von der GEMA und den beiden Verlagen De Gruyter und Campus. Mit diesem Urteil bestätigt das OLG Hamburg, dass der Filehoster wirksamere Maßnahmen als bisher gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen muss. Nur auf Klagen von Rechteinhabern zu reagieren, reiche nicht aus. Rapidshare müsse selbst aktiv eingreifen, wenn illegale Angebote über seinen Dienst angeboten werden.
Vom Börsenverein des deutschen Buchhandels wurde die Klage als Musterprozess unterstützt. Damit sollte geklärt werden, inwieweit Filehoster wie Rapidshare gegenüber Rechteinhabern verantwortlich sind.
Der schweizer Filehoster stellt mehr als 150 Millionen Dateien zur Verfügung und täglich kommen etwa 500.000 dazu. Weiterhin nutzen rund 42 Millionen Besucher den Dienst täglich.