Datenschutz-Voreinstellungen nicht rechtens

Schlappe für Facebook vor dem Landgericht Berlin

12. Februar 2018, 13:07 Uhr | Lars Bube
Das Landgericht Berlin hat Facebook unter anderem die Klarnamenpflicht untersagt
© Voyagerix - Fotolia

Das deutsche Datenschutzrecht verlangt, dass Firmen nur dann personenbezogene Daten verwenden dürfen, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben. Reicht dafür das Anklicken eines langen Textes? Das Landgericht Berlin verneint das und zwingt Facebook zu Änderungen.

Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden. Das folgt aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde. Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt worden. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien teilweise unwirksam, heißt es in dem Urteil vom 16. Januar (Az. 16 O 341/15).

Facebook legte gegen das Urteil Berufung ein. Der Konzern verwies in einer Stellungnahme darauf, dass sich die Produkte und Richtlinien von Facebook seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2015 sehr verändert hätten. Außerdem nehme man 2018 angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderungen weitere Änderungen an den Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien vor. Die Verbraucherschützer begrüßten das Urteil: »Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren«, sagte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. »Das reicht für eine informierte Einwilligung nicht aus.«

Das Landgericht gab dem Verband in seiner Auffassung in weiten Teilen recht: Unzulässig ist dem Urteil zufolge eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer beim Versuch, die Werbeaussage »Facebook ist kostenlos« verbieten zu lassen. Der Bundesverband hatte sich unter anderem daran gestört, dass in der Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten. Diese Voreinstellungen wurden nun von dem Landgericht für rechtswidrig erklärt.


  1. Schlappe für Facebook vor dem Landgericht Berlin
  2. Unwirksame Voreinstellungen und Klauseln

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