Dubiose Übernahme

Schmuckhändler kauft PC Fritz

17. Oktober 2013, 11:16 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Wer haftet nach dem Übergang für die Altlasten

Für Christian Solmecke ist nicht deutlich, welche Teile des Geschäfts von PC Fritz nun übernommen wurden. (Bild: WBS Law)
Für Christian Solmecke ist nicht deutlich, welche Teile des Geschäfts von PC Fritz nun übernommen wurden. (Bild: WBS Law)

Nach der Übernahme stellen sich nun viele Kunden, die noch auf Ware des alten Eigentümers von PC Fritz warten, die Frage, ob sie einen Anspruch auf Auslieferung oder gar Rückerstattung haben. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, der selbst bereits Geschädigte von PC Fritz vertreten hat, erklärt dazu gegenüber www.connect-channel.de, dass hier zunächst die Frage zu klären sei, ob das gesamte Unternehmen PC Fritz oder nur der Markenname und Shop gekauft worden sei. Im ersten Fall müsse der Käufer, also Perissonis Le-Na GmbH, für alle Rechte und Pflichten der ursprünglichen Firma eintreten. Bei einem reinen Verkauf des Markennamens jedoch könne es sein, dass die Erfüllung der geschlossenen Verträge beim alten Besitzer, also der pcfritz.de Onlinestore GmbH verbleibe. »Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein und die Grenzen sind fließend. Im vorliegenden Fall macht es den Anschein, als ob das ursprüngliche Unternehmen von neuen Eigentümern fortgeführt werden soll. Dann müssten auch die Altverträge von den neuen Eigentümern erfüllt werden«, so Solmecke weiter.

Perissoni spricht jedoch gegenüber unserer Redaktion nur von einer Übernahme des Markennamens und der Webseite samt Shop. Er verspricht allerdings, dass alle pcfritz.de-Kunden, die in der Vergangenheit aus dem Onlineshop heraus bestellt haben, ihre Ware noch erhalten oder inzwischen bereits erhalten hätten.

Genauso nebulös wie die überraschende Übernahme selbst bleibt weiterhin auch die Herkunft der Ware von PC Fritz. Während Mahlow in der Vergangenheit immer wieder erklärte, es handle sich um gebrauchte Lizenzen, werden die Windows-Versionen im Shop weiterhin als Neuware angeboten. »Dies ist insoweit bemerkenswert, als die Lizenzen auf www.pcfritz.de - jedenfalls unserer Kenntnis nach - als Neuware angeboten werden. Insoweit steht aus unserer Sicht ein ernster Betrugsverdacht im Raum«, wundert sich auch Dirk Lynen, Geschäftsführer des etablierten Händlers 2ndsoft GmbH und Autor des Blogs gebrauchtesoftware.de, über diese Diskrepanz. Somit stellt sich tatsächlich die Frage, ob entweder Mahlows Ausführungen, oder aber die Angebote im Shop nicht ganz bei der Wahrheit bleiben.


  1. Schmuckhändler kauft PC Fritz
  2. Wer haftet nach dem Übergang für die Altlasten
  3. China als möglicher Lieferant
  4. Von Hintermännern und ihren Marionetten

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