Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar
Software-Großaktionär im Visier
Das Bonner Urteil im ersten Cum-Ex-Verfahren ist ein Signal an alle im Verdacht stehenden Steuerhinterzieher. Es geht um Milliarden-Schäden, die nun in weiteren Prozessen verhandelt werden. Im Verdacht steht auch Börsenhändler und…