Allerdings ist der Weg kein einfacher. Die Schulung der Mitarbeiter sowie die Erstellung einer klaren Richtlinie kostet Zeit und Geld. Zusätzlich muss sich ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen des Themas annehmen. »Wie wir immer wieder sehen, ist es bisher einfach noch ein unbeliebtes Thema«, sagt Ströbele. »Ein Systemhaus besteht nun mal hauptsächlich aus Technikern und die sind nicht dafür bekannt, dass sie gerne schreiben.«
Das Problem bleibt aber bestehen: Systemhäuser haben in vielen Fällen Zugriff auf zahlreiche unternehmenskritische Daten. Sei es bei der Fernwartung oder bei Cloud-Services. Es ist ein erster Schritt, alle Mitarbeiter auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Aber schon hier hapere es oft, erklärt Ströbele. »Es gibt Richtlinien, die muss man seinen Mitarbeitern beibringen. Man darf das als Kunde erwarten.« Es kann laut dem Experten auch ein externer Spezialist hinzugezogen werden, der auf den Weg hilft. Zusätzlich ist ein Koordinator im Unternehmen ratsam, der die Umsetzung der Richtlinien überwacht und auch »ältere Mitarbeiter abholt«, so Ströbele. Zusammen gilt es dann, eine Basis zu erarbeiten, die die grundlegenden Fragen zum Datenschutz abdeckt. Eine Zertifizierung wie beispielsweise die »ISO 27001« können die Systemhäuser auch im späteren Verlauf erlangen. Ströbele geht hier von etwa drei Jahren aus, bis diese Zertifizierung möglich ist. Allerdings gilt es davor viele Einzelpunkte zu beachten, wie beispielsweise die Regelung für Subunternehmen. Denn in vielen Fällen sind weitere Dienstleister involviert, für die letztendlich wieder der Kunde haftet. Weiterhin ist ein Notfallplan essenziell. »Es ist nicht einfach, aber es ist zu stemmen«, erklärt Ströbele gegenüber CRN.
Pro Jahr soll die Umsetzung der Datenschutzrichtlinien ein mittelständisches Unternehmen zwischen 10.000 und 15.000 Euro kosten. Für ein Systemhaus sei der Prozess allerdings oft deutlich billiger, da man nicht immer von null beginnen muss – gerade mit der Hilfe eines externen Beraters. Zusätzlich zahlt es sich aus, noch in diesem Jahr anzufangen. Denn 2015 erhalten Unternehmen unter 250 Mitarbeitern noch Beratungsfördermittel, die unter anderem in die Datenschutzschulungen investiert werden können.