Ein unbeliebtes Thema als Wettbewerbsvorteil

So können Systemhäuser Datenschutz für sich nutzen

14. Juli 2015, 15:28 Uhr | Stefan Adelmann

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Notwendige Maßnahmen zur Datenschutz-Zertifizierung

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Notwendige Maßnahmen zur Datenschutz-Zertifizierung

Vor jedem Datenverarbeitungs-Projekt gilt es, zuvor wichtige Punkte mit dem Auftraggeber (AG) zu klären. Dazu zählen unter anderem Dauer, Zugriff, Umgang, Löschung oder Sperrung der entsprechenden Daten. Aber auch die Einbeziehung von Drittunternehmen muss geklärt werden. Der Kunde kann eine solche untersagen. Gleichzeitig hat er das Recht, sich genauestens über die Datenschutzrichtlinien und andere Maßnahmen des Auftragnehmers (AN) zu informieren.

Zu den notwendigen Schritten für ein Systemhaus zählt unter anderem ein Notfallplan, der beispielsweise regelt, welcher Mitarbeiter bei Schwierigkeiten zu erreichen ist. Unter technische und organisatorische Maßnahmen fallen hingegen die Vorkehrungen, die ein IT-Dienstleister trifft, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Diese sind sowohl physisch, wie Türschlösser oder Fenstervergitterungen, oder Software-basiert, wie Passwortabfragen oder Firewalls.


  1. So können Systemhäuser Datenschutz für sich nutzen
  2. Umfassender Zugriff
  3. Notwendige Maßnahmen zur Datenschutz-Zertifizierung

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