E-Commerce hat in Europa einen schweren Stand. Gründe hierfür sind eine überbordende Bürokratie sowie das Verharren in Denkmustern einer Welt vor dem digitalen Handel.
Mit dem ersten Januar des kommenden Jahres wird es der E-Commerce in Europa wieder etwas schwerer haben. Nach dem für Online-Händler problematischen neuen Widerrufsrecht zeigt die Neuregelung zur Besteuerung digitaler Güter erneut, wie Bürokratie-Wahnsinn und eine Politik, die nicht auf die Erfordernisse der digitalen Wirtschaft eingestellt ist, eine wettbewerbsfähige E-Commerce-Landschaft in Europa verhindern.
Verkaufen Online-Händler Ebooks, MP3-Lieder oder Software zum Download an Privatkunden im europäischen Ausland, müssen sie ab kommendem Jahr die individuelle Umsatzsteuer an das Land abführen, in dem der Kunde wohnhaft ist. Maximal müssen Online-Händler also mit 28 verschiedenen Steuersätzen hantieren – im grenzoffenen Handel mit digitalen Gütern ein Szenario, dass nicht abwegig erscheint.
Zwar müssen betroffene Unternehmen nicht mit den Steuerbehörden jedes einzelnen Landes ihrer Kunden in Kontakt treten – mit dem »Mini One Stop Shop-Verfahren (MOSS) übernimmt das stellvertretend die für das Unternehmen zuständige Steuerbehörde – doch die Neuregelung bedeutet für Online-Händler ein Mehr an Arbeit und vor allem eine eingeschränkte Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Handel mit nicht-physischen Gütern.