Geld zurück vom Fiskus

Steuerklärung für 2014 jetzt abgeben

20. Mai 2015, 14:37 Uhr | Elke von Rekowski
Viele Steuerzahler fühlen sich vom Erstellen ihrer Steuererklärung überfordert (Foto: Haufe-Lexware GmbH & Co KG).

Jetzt heißt es schnell sein: Bis zum 31. Mai können Arbeitnehmer ihre Steuererklärung für 2014 noch fristgerecht abgeben. In der Regel lohnt sich die Mühe und es gibt Geld zurück.

Bis zum 31. Mai können Arbeitnehmer in Deutschland ihre Steuererklärung noch fristgerecht abgeben. In den meisten Fällen lohnt sich die Mühe, denn laut Statistischem Bundesamt gibt es durchschnittlich 820 Euro pro abgegebener Erklärung zurück. Lexware verrät jetzt Tipps rund um die Steuererklärung. Generell gilt: Je schneller man die Erklärung abgibt, desto schneller kommt das Geld vom Fiskus zurück. Eine nach mehr als vier Jahren freiwillig abgegebene Steuererklärung muss das Finanzamt übrigens nicht mehr bearbeiten. Bei pflichtgemäßen Steuererklärungen sieht das anders aus und das Finanzamt muss die Erklärung auch noch bis zu sieben Jahre später bearbeiten.

Solange noch kein Steuerbescheid erstellt wurde, lassen sich übrigens noch Unterlagen nachreichen. Wurde der Steuerbescheid bereits erteilt, gibt es zudem eine Einspruchsfrist von einem Monat. In dieser Frist lassen sich auch Unterlagen nachreichen. Danach wird es schwierig, Änderungen anzugeben, so die Lexware-Experten.

Handwerkerarbeiten im Haus lassen sich nur teilweise als Handwerkerleistungen geltend machen. Die erste Voraussetzung für die Teil-Rückerstattung von Handwerkerkosten ist, dass die Arbeit wirklich vor Ort, also im Haus oder in der Wohnung verrichtet worden sind. Nimmt ein Installateur die Waschmaschine zur Reparatur mit, zählt das nicht als Handwerkerleistung. Außerdem darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden. Pro Jahr lassen sich 20 Prozent solcher Kosten absetzen – bis maximal 1.200 Euro als Steuerbonus.

Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass man beim Arbeitsweg eine Entfernungspauschale für Hin & Rückweg, also die doppelte Wegstrecke, ansetzen kann. Das stimmt jedoch nicht. Der Arbeitsweg kann grundsätzlich nur als einfache Entfernungspauschale vom Wohnort zur Arbeitsstelle angesetzt werden. Beispiel: Die Arbeitsstelle liegt 15 Kilometer von Wohnort entfernt. Dann kann der Steuerzahler pro Arbeitstag 15 mal 0,30 Euro, und damit 4,50 Euro als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung angeben.

Anders als vielfach angenommen muss niemand, der einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, in den Folgejahren ebenfalls zwingend eine Erklärung einreichen. Es ist allerdings möglich, dass das Finanzamt nach einmaliger Abgabe den Steuerzahler auffordert, eine Erklärung abzugeben. In diesem Fall muss er dieser Aufforderung nachkommen.

Steuererklärungen lassen sich mittlerweile problemlos elektronisch zum Beispiel mit der Online-Lösung smartsteuer.de von Lexware erledigen. Alternativ dazu hat das Unternehmen die beiden Desktop-Lösungen Taxman und QuickSteuer im Portfolio. Nicht zuletzt stellt der Hersteller unter www.steuern.de kostenlos Wissen rund um Steuern zur Verfügung.


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