Fälschung vom Echtheitsprüfer

Strafanzeige gegen Microsoft

18. Februar 2014, 12:29 Uhr | Lars Bube
Um in der Dringlichkeitsfrist zu bleiben, soll Microsofts PID gefälschte Daten eingereicht haben. (Bild: olly, fotolia.de)

Ein Anwalt aus Aachen hat Strafanzeige gegen Microsofts PID gestellt. Er wirft dem Unternehmen Prozessbetrug bei einstweiligen Verfügungen gegen Gebrauchtsoftwarehändler vor.

Kaum hat auch der BGH eine klare Linie für den Gebrauchtsoftwarehandel in Deutschland definiert, schon sorgt das Thema für neue Aufregung. Nach dem äußerst dubiosen Vorgehen gegen den Verkauf angeblicher Softwarefälschungen durch eine gewerbliche Gebrauchtsoftwarehändlerin muss sich Microsoft nun selbst erhebliche Fälschungsvorwürfe gefallen lassen. Dabei hatte der aktuelle Fall wie hunderte andere in der Vergangenheit auch schon angefangen. Microsoft hatte im Herbst wieder einmal versucht, vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen eine gewerbliche Gebrauchtsoftwarehändlerin zu erwirken. Dem Unternehmen zufolge soll sie gefälschte Windows 7 Home Premium und Windows 7 Ultimate Versionen gehandelt haben. Als Beweis wurden dem Gericht von einer bekannten Test-Käuferin für Microsoft an den Produktidentifikationsservice (PID) gesendete Datenträger vorgelegt, die von den Experten als Fälschungen deklariert worden waren.

Was der Anwalt der Beschuldigten, der versierte Gebrauchtsoftware-Experte Marcel van Maele aus Aachen, bei einer genaueren Betrachtung der eingereichten Akten jedoch herausgefunden hat, kommt einem kleinen Skandal gleich: Angeblich hatte die Testkäuferin die Ware am 21.10.2013 an die vermeintlich unabhängige Creakom geschickt, die den PID für Microsoft abwickelt. Dort soll die Sendung laut eidesstattlicher Versicherung am 28.10. eingegangen sein. Genau einen Monat später, am 28.11. stellte Microsofts Haus-Kanzlei FPS dann den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Händlerin. Somit hätte man damit gerade noch in der Frist von einem Monat nach Bekanntwerden eines Verletzungstatbestandes gelegen, die bei den Münchner Gerichten für eine Dringlichkeit einer Einstweiligen Verfügung normalerweise angesetzt wird.

Wie van Maele allerdings anhand der in den Akten mit abgelegten DHL-Sendungsverfolgung zeigen konnte, war die Sendung tatsächlich schon am 16.10. von der Testkäuferin an die Creakom geschickt worden und dort einen Tag später angenommen worden. »Es bestanden damit hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass hier Daten manipuliert wurden, um noch eine Dringlichkeit zu wahren und damit eine einstweilige Verfügung zu erhalten«, erklärt van Maele gegenüber www.connect-channel.de. Auch in anderen Fällen soll es zudem ähnliche Auffälligkeiten bezüglich der von der Creakom in ihren eidesstattlichen Versicherungen genannten Daten geben. Microsoft hat daraufhin den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zurückgezogen.


  1. Strafanzeige gegen Microsoft
  2. Prozessbetrug und Rechtsmissbrauch

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