Fälschung vom Echtheitsprüfer

Strafanzeige gegen Microsoft

18. Februar 2014, 12:29 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Prozessbetrug und Rechtsmissbrauch

Für van Maele reicht Microsofts Reaktion allerdings nicht aus. Er hat laut eigener Angabe nun Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und des Prozessbetruges erstattet. Zudem kritisiert van Maele, dass Microsoft immer wieder mehrfache Abmahnungen an ein und dieselben Händler verschickt haben soll. Im vorliegenden Fall seien etwa drei Abmahnungen zu unterschiedlichen Zeiten verschickt worden. Van Maele vermutet hier deshalb einen Rechtsmissbrauch. Denn die übliche Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Kläger, der gleich gelagerte Verstöße bereits in einem Klage- oder Verfügungsverfahren oder aber in einer einzigen Abmahnung geltend machen kann, jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er eine Aufspaltung in verschiedene Verstöße mit dem Ziel vornimmt, den vermeintlichen Verletzer vor allem mit mehr Kosten zu belasten.

Auch wenn mit alldem nichts über die Echtheit der in diesem Fall beanstandeten Windows-Versionen gesagt ist, lässt dieses Vorgehen die Methoden von Microsoft und der Creakom gegen angebliche Fälschungen doch erneut in einem äußerst schlechten Licht dastehen. Selbst wenn es sich nur um einen bedauerlichen Fehler gehandelt haben sollte, kratzt der Vorgang doch schwer an der Glaubwürdigkeit des Softwaregiganten und seiner Fälschungsjäger.

Update (17.03.2014): Rechtsanwalt van Maele hat seinen Strafantrag gegen Microsoft inzwischen zurückgezogen. Offenbar war ihm tatsächlich selbst ein Fehler bei der Zuordnung der Lieferscheine unterlaufen, wie es Microsoft gegenüber unserer Redaktion bereits vermutet hatte.


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