Eigentlich sollte der durch die Rechtsklage von Giropay gegen den Sofortüberweisung.de-Betreiber Payment Network ausgelöste Streit der Bezahlsysteme vergangene Woche entschieden werden. Doch schaltete sich das Bundeskartellamt ein und will nun zuerst über die Rolle der Banken beim E-Payment urteilen.
Eigentlich hatte sich Giropay für den 13. Oktober eine Entscheidung in der Wettbewerbsklage gegen den Konkurrenten Sofortüberweisung.de erhofft. Beide Bezahlsysteme bieten eine Online-Überweisung mit Eingabe von PIN und TAN ein. Doch während Giropay unter anderem von Postbank, Raiffeisenbanken und Sparkassen getragen wird, setzt der eigenständig agierende Sofortüberweisung.de-Betreiber Payment Network auf einen API-Zugang zu den jeweiligen Onlinebanking-Systemen – für Giropay ein klarer Verstoß gegen die Onlinebanking-AGB der Banken und – wie das Unternehmen in seiner Klage argumentierte – damit auch ein Wettbewerbsverstoß (CRN berichtete).
Doch anstelle des mit dem Verfahren betrauten Landgerichts Köln schaltete sich nun das Bundeskartellamt in die Auseinandersetzung ein. Die Behörde will überprüfen, ob die Banken ihre AGB bewusst geändert haben, um so Sofortüberweisung.de per Gerichtklage aus dem Markt zu drängen. Falls ja würde dies einer unerlaubten Wettbewerbsverzerrung gleichkommen. »Das Kartellamt hat angefragt, ob die Banken ihre AGB geändert haben, um Payment Network zu schaden«, bestätigte Giropay-Geschäftsführer Kai Schlüter während seines Vortrags beim CRN Etail Summit in Köln. Doch gab sich Schlüter gelassen: Das Kartellamt übe lediglich sein Recht auf Akteneinsicht aus. Doch gebe es bereits eine mittelfristige Konsequenz für die Wettbewerbsklage gegen die Sofortüberweisung: »Der Richter hat nun erst einmal die Pausentaste gedrückt«, so Schlüter.