Abseits der Fakten über die Geschäftsgeflogenheiten von Herstellern einerseits und Anbietern von Gebrauchtlizenzen andererseits lässt sich über die rechtliche Lage nur eines sicher sagen: Die Grundsatzfrage, ob der Handel mit und die Nutzung von Gebrauchtsoftware rechtmäßig ist, wurde bisher von keinem Gericht abschließend beantwortet. »Alle bisher ergangenen Entscheidungen nehmen zu völlig unterschiedlichen Fallkonstellationen Stellung und enthalten keine Grundsatzentscheidung«, sagt Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff. Erwartungsgemäß wird die frühestens in ein paar Jahren gefällt.
Die Juristin empfiehlt vorsichtigen Zweitverwertern oder Zweiterwerber daher, bei allen anderen Veräußerungs- und Erwerbsformen die Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen. Letztendlich liegt die Entscheidung also beim Kunden, ob er Lizenzen mit oder ohne Zertifikat des Herstellers einsetzt.
Mit freundlicher Genehmigung von Computer Reseller News