Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Facebook bezüglich der neuen AGBs abgemahnt. 19 der neuen Klauseln sollen gegen geltendes Recht verstoßen.
Wieder einmal hat sich Facebook Ärger mit Verbraucherschützern eingehandelt. Jetzt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Unternehmen abgemahnt und ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet. Der vzbv stößt sich an insgesamt 19 Klauseln, die gegen geltendes Recht verstoßen sollen. Vor allem die Aussage »Facebook ist und bleibt kostenlos« wird von den Verbraucherschützern moniert. Denn das soziale Netzwerk verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an Unternehmen verkauft. »Persönliche Daten werden damit zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiert«, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Allein zwischen 2010 und 2014 konnte das soziale Netzwerk seine Werbeumsätze von 1,88 Milliarden auf 11,49 Milliarden Dollar steigern.
Zudem sind laut vzbv auch die Klarnamenpflicht sowie die fehlende Einwilligung in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung rechtswidrig. Laut den Verbraucherschützern erschließt sich für Facebook-Nutzer nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden.
In diesem Zusammenhang kritisiert der bzbv die von Facebook gesetzten Voreinstellungen bei Privatsphäre, Markierungen und Werbeanzeigen. Diese seien nicht Datenschutzfreundlich, auch das Auffinden durch externe Suchmaschinen sei bereits voreingestellt. Aus Sicht der Verbraucherschützer wird die Einwilligung des Nutzers in die Geschäftspraktiken von Facebook damit vorausgesetzt, statt zuerst eine bewusste Zustimmung einzuholen.
Facebook hat nun bis zum 16. März dieses Jahres Zeit, auf die Abmahnung des bzbv zu reagieren.
Update 27. Februar:
Inzwischen hat das soziale Netzwerk zu den Vorwürfen der Verbraucherschützer Stellung bezogen: »Nach einer ersten Einschätzung sind wir überrascht, dass sich der vzbv auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiert, die seit 10 Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet werden. Dazu gehört, dass Menschen mit ihren echten Namen auf unser Plattform sind«, so ein Facebook-Sprecher. »Wir haben kürzlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert, um sie kürzer und gleichzeitig verständlicher zu machen, neuen Produkt-Funktionen Rechnung zu tragen und darüber hinaus hervorzuheben, dass die Menschen auf Facebook mehr Kontrolle über Werbeanzeigen erhalten. Wir sind zuversichtlich, dass die Aktualisierungen dem geltenden Recht entsprechen und selbst der VZBV hat angemerkt, dass diese Aktualisierungen Transparenz und Lesbarkeit in den Vordergrund stellen.«
Als Unternehmen mit internationalem Hauptsitz in Dublin überprüfe man regelmäßig die Produkt- und Richtlinienaktualisierungen – wie auch diese – mit der für Facebook zuständigen Behörde, dem Irischen Datenschutzbeauftragten, der die Einhaltung der EU-Richtlinie zum Datenschutz nach irischem Gesetz überwacht.