Finale im Copyright-Streit

Was das Ja des EU-Parlaments bedeutet

26. März 2019, 17:17 Uhr | Lars Bube
© Sergey Nivens -Fotolia

Zehntausende haben gegen das neue Urheberrecht demonstriert. Das Europaparlament stimmte dem Vorhaben dennoch ohne Änderungen zu. Die Gegner der Reform setzen ihre Hoffnungen nun auf die Bundesregierung.

Eigentlich sollte mit einem neuen Urheberrecht alles besser werden. Stattdessen hat die Copyright-Reform auf EU-Ebene für heftigen Streit gesorgt. Am Dienstag stimmte das Europaparlament der Reform ohne Änderungen zu. Das Wichtigste im Überblick.

Worüber hat das Europaparlament abgestimmt?

Mitte Februar hatten Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten nach langen Verhandlungen einen Kompromiss bei der Reform des angestaubten Urheberrechts erzielt. Mit diesem Vorhaben soll das Copyright ans Internet-Zeitalter angepasst werden. Die EU-Staaten haben den Kompromiss - auch mit einem deutschen Ja - bestätigt. Am Dienstag folgte das Parlament mit 348 Ja- und 274 Nein-Stimmen. 36 Abgeordnete enthielten sich. Die Zustimmung des Plenums wäre eigentlich eine Formalie gewesen. Doch dieses Mal war vieles anders.

Warum ist das Thema so brisant?

Die einen befürchten Zensur und den Tod des freien Internets. Die anderen argumentieren, nur die Reform sichere das Überleben vieler Künstler, Kreativer und Autoren. Die Debatte wird emotional geführt. Und zwei Themen stehen im Mittelpunkt: das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Artikel 11 sowie die mögliche Einführung sogenannter Uploadfilter, die aus Artikel 13 resultieren könnte. Am Wochenende gingen Zehntausende in mehreren deutschen Städten gegen die Reform auf die Straße. Aus Sicht der Befürworter geht es allein darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Was besagen Artikel 11 und Artikel 13?

Artikel 11 hat zum Ziel, dass Zeitungsverlage und Autoren mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen demnach nicht mehr ohne weiteres kleine Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen.

Zum anderen werden Plattformen wie Youtube nach Artikel 13, der in der finalen Fassung des Gesetzes Artikel 17 heißt, stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürfen nicht hochgeladen werden. Falls Inhalte doch illegal auf den Plattformen landen, haften diese automatisch, sofern sie nicht größte Anstrengungen unternommen haben, sich die Lizenzen zu besorgen oder das Hochladen zu verhindern. Ausnahmen gibt es nur für wenige Firmen.


  1. Was das Ja des EU-Parlaments bedeutet
  2. Und wo ist das Problem?
  3. Umsetzung in nationales Recht
  4. Welche Rolle spielen die Bundesregierung und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bei der finalen Abstimmung?

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