Nach Ansicht von Kritikern führt Artikel 13 zwangsläufig zum Einsatz sogenannter Uploadfilter, denn anders könnten Plattformen die Inhalte gar nicht auf Verstöße überprüfen. Sie befürchten, dass diese Filter auch legale Inhalte wie Parodien oder Zitate blockieren - und so die freie Meinungsäußerung einschränken. »Algorithmen können nicht unterscheiden zwischen Urheberrechtsverletzungen und der legalen Weiterverwendung wie zu Parodiezwecken«, sagt etwa Piraten-Politikerin Julia Reda. Dieser Meinung hatten sich zuletzt Politiker aus fast allen Parteien angeschlossen.
Auch Google - und damit Youtube - hatte gegen die Reform mobil gemacht. Artikel 13 könne »unbeabsichtigte Folgen haben, die Europas Kreativ- und Digitalwirtschaft schaden könnten«, schrieb Youtube am Dienstag auf Twitter.
Gegner des Leistungsschutzrechts sehen insbesondere für kleine Verlage Nachteile. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden und hätten eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht - doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage. Außerdem wäre die Medienvielfalt im Netz nach Ansicht der Kritiker eingeschränkt.
Die großen deutschen Verlegerverbände begrüßten das Ergebnis vom Dienstag. »Die Zustimmung zur Reform ist ein »Ja« zur digitalen Zukunft von Kultur und Medien und zu einer lebendigen und vielfältigen Kreativlandschaft in Europa«, teilten der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger mit.