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Lexware gibt Tipps zum neuen »VerpackG«

Registrierungspflicht bei der Zentralen Verpackungsregisterstelle

Autor: Michaela Wurm • 28.2.2019 • ca. 0:20 Min

Der so definierte Hersteller ist künftig dazu verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen bei der neu eingerichteten Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Die Registrierplattform heißt »LUCID«. Ohne eine solche Registrierung dürfen Produkte in systembeteiligungsrelevanten Verpackungen nicht zum Verkauf angeboten werden. »Systembeteiligungsrelevant« bedeutet in diesem Fall: Der Händler oder Hersteller muss sich zu einem dualen System anmelden, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen organisiert. Das in Deutschland bekannteste Beispiel ist »Der Grüne Punkt«. Wichtiger Hinweis: Eine Bagatellgrenze für die Anmeldepflicht ist nicht vorgesehen.