»Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union«

Wie Grundrechte im digitalen Zeitalter zu schützen sind

21. Dezember 2016, 13:09 Uhr | Peter Tischer

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

»Verhinderung« ist Zensur

Zudem kann die »Verhinderungspflicht« laut Solmecke nur dann funktionieren, wenn staatliche Stellen oder Diensteanbieter entsprechende Äußerungen unterbinden. »Das Unterbinden von Äußerungen ist jedoch eine Art von Zensur«, so der Anwalt. Dabei sollten vor allem Demokratien Meinungen zulassen. Zwar ermögliche das erst nachträgliche Sanktionieren von Mobbing oder Hetze eine einmalige Rechtsverletzung, »doch dieser Nachteil muss in Kauf genommen werden, um zu verhindern, dass Diensteanbieter oder staatliche Stellen eine Meinungsäußerung nach eigenen Kriterien bewerten und deren Veröffentlichung dann zulassen oder verweigern«.

Statt eine neue Charta aufzusetzen, die laut Solmecke die Risiken der Digitalisierung nicht lösen wird, plädiert der Anwalt für schärfere gesetzliche Regelungen und Richtlinien. »Politische Entscheidungsträger auf nationaler wie europäischer Ebene sollten sich weniger Lobby- und Unternehmensinteressen unterordnen, als eine mutigere und zukunftsorientierte Gesetzgebung forcieren.« So könne geschäftliches Handeln von Unternehmen in gesetzliche Grenzen gedrängt werden, deren Verletzung sich dann auch effektiv und hinreichend sanktioniert werden ließe.<


  1. Wie Grundrechte im digitalen Zeitalter zu schützen sind
  2. »Verhinderung« ist Zensur

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