Eine Schlappe vor Gericht hinnehmen musste nun Samsung mit seinem App-Store. Offenbar sind einige Vertragsklauseln verfassungswidrig, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt mitteilt.
Nach einer Klage des vzbv hat das Landgericht Frankfurt am Main zwölf von Samsung verwendete Vertragsklauseln, unter anderem zu Haftungsfragen und Werbung, für unwirksam erklärt. Ursprünglich hatte der vzbv 19 Klauseln in einer Abmahnung beanstandet. In Bezug auf sechs Bedingungen lenkte Samsung vorab ein und gab Unterlassungserklärungen ab. Die übrigen zwölf Klauseln hat das Landgericht kassiert und damit die Ansicht des vzbv bestätigt.
In einer der beanstandeten Klauseln beschränkte Samsung die Haftung für den Fall, dass es im Zuge der Nutzung einer App zu Personenschäden oder Todesfällen kommt. Das Gesetz aber verbietet eine solche Beschränkung. An anderer Stelle deckelte der Hersteller die Haftung auf den Preis der App auf maximal 50 Euro. Bei kostenlosen Apps werde damit die Haftung komplett ausgeschlossen. Zusätzlich sah eine Bestimmung vor, dass der Kunde mit Abschluss des Vertrages die Angemessenheit dieser Entschädigungsbegrenzung »ins Blaue hinein anerkenne« Das Gericht verbot jetzt derartige Kürzungen. Eine weitere Klausel erlaubte es, persönliche Daten der Kunden des App-Stores für Werbung zu verwenden. Diese Bestimmung ist nach der Entscheidung des Landgerichts unzulässig. Es sei unklar, wer werben dürfe und wofür geworben werden soll. Auch fehle die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Kunden bei Telefonwerbung, so das Gericht. Darüber hinaus waren automatische Updates vorgesehen, ohne Möglichkeit im Einzelfall widersprechen zu können. Zudem beanspruchte der Hersteller das Recht, bestimmte Dienste nach Belieben komplett einzustellen oder die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern.
Der Verband hatte im Rahmen eines so genannten AGB-Checks die Nutzungsbedingungen der führenden App-Store-Betreiber Google, iTunes, Microsoft und Nokia geprüft und erhebliche Mängel festgestellt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil gegen ist die erste gerichtliche Entscheidung im Rahmen dieses AGB-Checks. Die Gerichtsverfahren gegen Google und iTunes sind noch offen. Die Verfahren gegen Microsoft und Nokia konnten mit Unterlassungserklärungen außergerichtlich beendet werden.