Der Urheber kann bei Urheberrechtsverstößen unter anderem Schadensersatz vor den Zivilgerichten durchsetzen (§ 97 UrhG). Der vom Verletzer erzielte Gewinn ist bei der Bemessung des Schadensersatzes grundsätzlich bereits bei Fahrlässigkeit zu berücksichtigen; hierbei ist auch zu berücksichtigen, was eine angemessene Vergütung für die Nutzung gekostet hätte. Selbst wenn der Verstoß nicht fahrlässig war, besteht dessen ungeachtet zumindest eine Entschädigungspflicht (§ 100 UrhG). Daneben kann auch die Unterlassung und Beseitigung, allerdings in der Regel erst nach Abmahnung (§ 97 a UrhG), durchgesetzt werden. Schließlich bestehen auch weitergehende Rechte, etwa auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung (§ 98 UrhG; s. auch § 69 f. UrhG).
Das Urheberrechtsgesetz enthält daneben auch Strafbestimmungen (§§ 106 ff. UrhG). So ist insbesondere die unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder Wiedergabe eines Werkes oder einer Bearbeitung beziehungsweise Umgestaltung nach § 106 UrhG strafbar; dies gilt bereits für den Versuch (§ 106 Abs. 2 UrhG). Allerdings erfolgt eine Verfolgung in der Regel nur bei einem entsprechenden Antrag (§ 109 UrhG); dieser muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden (§§ 78 ff. StGB).
Faktische Durchsetzung der Verfolgung von Verstößen
Eine Vielzahl von Organisationen überwachen mehr oder weniger eigennützig Verstöße gegen fremde Rechtspositionen. Insoweit erfolgen auch gezielte Durchsuchungen des Internets und der Veröffentlichungen.
Das Handeln der GVU
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (kurz GVU, www.gvu.de) ist ein eingetragener Verein, der im Auftrag der Filmbranche und der Entertainment-Software-Industrie arbeitet. Er ist Teil eines internationalen Antipiracy-Netzwerkes. Vergleichbare Schwestergesellschaften sind in Österreich etwa der VAP („Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche“) und in der Schweiz die SAFE („Schweizerische Vereinigung zur Bekämpfung der Piraterie“). In der Filmpraxis wurde die GVU durch die Kampagne „Hart aber gerecht“ bekannt, die von der „Zukunft Kino Marketing GmbH“ (www.respectcopyrights.de) erstellt und aus Mitteln der Filmförderungsanstalt finanziert wurde.
Die GVU versteht sich dabei insbesondere als Organisation zur Gewährleistung und Durchsetzung einer effektiven Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1984 nimmt die GVU eigenständige Detektiv- und Ermittlungsmaßnahmen vor. So durchforstet sie im Rahmen mehrerer Projekte systematisch unter anderem das Internet auf dort erkennbare Urheberrechtsverstöße, insbesondere im Filmbereich.
Etwaige Verstöße werden dabei soweit wie möglich von der GVU im Rahmen verdeckter Ermittlungen aufgeklärt; die GVU sichert dabei auch die jeweiligen Beweise. Im Anschluss werden sodann die Ermittlungsergebnisse an die Polizei und Staatsanwaltschaften weitergegeben. Die GVU unterstützt schließlich im Rahmen der Ermittlungsmaßnahmen umfassend Polizei und Staatsanwaltschaften sowohl in tatsächlicher als auch in technischer Hinsicht. So liefert sie unter anderem sachverständiges Know-how in den Fällen, in denen die Ermittlungsbehörden über kein oder unzureichendes eigenes technisches Wissen verfügen.
Aktuelle Eskalation der Verfolgungsmaßnahmen
Die eigentlich im Interesse der Rechteinhaber liegende Tätigkeit der GVU schlägt zuweilen aber massiv in ihr Gegenteil um. Insoweit geraten zunehmend gerade auch Rechteinhaber in das Visier der GVU. So hat die GVU im Rahmen ihrer Einsätze erst Anfang August von den Urhebern, beispiesweise bei Vimeo (www.vimeo.com) online gestellte Videos des Online-Journa-listen und Künstlers sowie so genannte A-Blogger Mario Sixtus (Video-Podcast „Der elektrische Reporter“, u. a. Grimme Online Award 2007; Mitgründer von Blinkenlichten Produktionen) gesperrt.
Die umgehende Beendigung dieser Sperrung sowie die Einstellung der Tätigkeit der GVU in diesem konkreten Fall und eine Unterlassungserklärung (allerdings nur von dem Subunternehmer Opsec Securities) konnten dabei faktisch nur deswegen erlangt werden, weil Mario Sixtus auf Grund seiner Tätigkeit als A-Blogger sehr schnell und effektiv massive Öffentlichkeit im Netz gegen die Tätigkeit der GVU zu seinen Gunsten mobilisieren konnte (www.lawblog.de). Ob dies, insbesondere in der Schnelligkeit, einem eher kleinen Unternehmen ohne bundesweite Öffentlichkeitsunterstützung gelungen wäre, ist fraglich. Dies wäre insbesondere dann wohl nicht gelungen, wenn kein eindeutiger Urhebernachweis und/oder keine eindeutige Dokumentation der Urheberrechtslage hätte geführt werden können.