Zum einen sollten Betroffene ernsthaft in Erwägung ziehen, inwieweit bei bestehenden oder vermuteten Urheberrechtsverletzungen nicht eine Einschaltung entsprechender professioneller Organisationen, wie etwa der GVU erfolgen sollte. Diese verfügen über ein gehobenes technisches Know-how sowie über höchst effektive Verfolgungsmöglichkeiten. So können auch die mit einer Verfolgung verbundenen Anwaltskosten relativ gering gehalten werden.
Zum anderen aber sollte gerade auch im Hinblick auf die neuesten Fehlentwicklungen bei der GVU zwingend eine umfassende und ausreichende Dokumentation der Urheberrechtslage zu verwendeten Bildern, Inhalten und Ausarbeitungen sowie Software erfolgen. Insoweit sollte die Urheberrechtslage eindeutig vertraglich geregelt und eine rechtlich eindeutige Nachweislage geschaffen werden. Sofern fremde Ausgangsbilder, Software und Ähnliches überarbeitet werden sollen, ist die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise zu klären und zu dokumentieren, etwa durch vorherige Einholung einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Rechtinhabers am Ausgangsprodukt. Nur dies gewährleistet im Ernstfall einen wirklich schnellen und effektiven aktiven sowie passiven Schutz, insbesondere vor Gericht.